Rechtsanwältin Daniela Saftiuc war bedient. Sie reiste eigens mehrere hundert Kilometer weit an, um einen 28 Jahre alten Angeklagten aus dem Norden des Landkreises Waldshut vor dem Amtsgericht Waldshut gegen den Vorwurf der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte zu verteidigen.

Dann musste sie erleben, wie sich ihr Mandant in der Hauptversammlung immer mehr in Widersprüche verstrickte, weshalb sie ihm letztlich empfahl, der von Richterin Lea Uttner empfohlenen Rücknahme des Einspruchs gegen den Strafbefehl zuzustimmen. Somit bleibt es bei den 90 Tagessätzen zu 50 Euro aus dem Strafbefehl.

Handy stammt von Flohmarkt aus Rumänien

Die Anwältin aus Mittelhessen hatte sich der aus Rumänien stammende Angeklagte wegen ihrer Sprachkenntnisse ausgewählt. Von einem Flohmarkt in Rumänien stammt auch das Handy, das in der Verhandlung vor der Amtsrichterin noch eine gewichtige Rolle spielen sollte.

Weil auf eben diesem Handy fünf kinderpornografische Bilddateien gefunden wurden, wirft Rechtsreferendar Matthias Minges von der Staatsanwaltschaft dem Angeklagten Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Inhalten vor. Gefunden wurden die Dateien in mehreren rumänischen Whatsapp-Chatgruppen, denen der Angeklagte beigetreten war.

Anwältin: Angeklagter hat die Fotos nie aufgemacht

„Die Fotos waren alle chat-untypisch, mein Mandant hat sie nie aufgemacht; er hat sie aber auch nicht gelöscht“, sagte die Verteidigerin zu Beginn. Es sei eine Nachlässigkeit gewesen, die Bilder nicht sofort gelöscht zu haben und nicht aus den Whatsapp-Gruppen ausgetreten zu sein. Ihr Mandant, der Vater einer dreijährigen, bei der Mutter in Rumänien lebenden Tochter sei, sei schockiert. Er habe die Dateien für Müll gehalten, der folgenlos auf seinem Handy bleiben könne.

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Für ihren Mandanten spreche auch, dass er in den Chatgruppen keines der Bilder kommentiert habe und auch sein Laptop und ein weiteres Smartphone frei von jeglichen belastenden Bild- oder Videodateien gewesen seien. In den diversen Chatgruppen sei es eigentlich nur um die Verbreitung lustiger Inhalte gegangen.

Angeklagter: Handy hat nie richtig funktioniert

Bei der Befragung durch Richterin Uttner bestätigte der Angeklagte, dass er bei einem Urlaub in seiner Heimat dieses Handy für zehn Euro auf einem Flohmarkt gekauft habe. Er habe immer wieder versucht, es aufzuladen und in Betrieb zu nehmen. Dies sei ihm aber nie gelungen. Deshalb habe er es unbenutzt in einer Schublade aufbewahrt und bei einer Hausdurchsuchung der Polizei freiwillig herausgerückt.

Als Richterin Lea Uttner den Angeklagten und seine Verteidigerin auf den Widerspruch aufmerksam machte, Mitglied von Chatgruppen zu sein, das besagte Handy aber noch nie aufgemacht haben zu wollen, nahm die Anwältin ihren Mandanten mit vor die Türe. Nach wenigen Minuten kehrte sie recht einsilbig zurück: „Wir nehmen unseren Einspruch zurück.“

Ausgelöst wurde die Hausdurchsuchung übrigens, weil die Ermittler auf eine kinderpornografische Datei auf Facebook aus dem Jahr 2018 gestoßen waren.

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