Zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Dateien hat das Schöffengericht im Amtsgericht Waldshut einen 54 Jahre alten Mann aus einer Gemeinde im östlichen Teil des Landkreises Waldshut verurteilt. Wegen verbotener Waffen, die sich bei einer Durchsuchung seiner Wohnung fanden, gab es kein Urteil. Dieser Teil des Verfahrens ist im Laufe der Verhandlung eingestellt worden.
So schildert der Anwalt die Vorsätze seines Mandanten
Der Angeklagte hat den Besitz der Bild- und Videodateien bei der Verhandlung eingeräumt und befindet sich bereits in therapeutischer Behandlung. Es sei seinem Mandanten ein Anliegen, sein Leben grundlegend zu ändern, sagte dessen Anwalt Claudio Helling. Er zeigte sich von einer günstigen Sozialprognose für seinen Mandanten überzeugt und plädierte für eine Strafe „im bewährungsfähigen Bereich“.
Auch die Staatsanwältin sieht den Willen
Zuvor hatte auch Staatsanwältin Rahel Diers dem Angeklagten seinen Therapiewillen und die Bereitschaft zur Kooperation zugutegehalten. Sie plädierte auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten und eine Geldauflage in Höhe von 1500 Euro an einen sozialen Verein. Das Schöffengericht schloss sich dem an. „Sie werden mich hier nie wieder sehen“, versprach der 54-Jährige. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft verzichten auf Rechtsmittel, sodass das Urteil rechtskräftig ist.
Es sieht zunächst nach einem schweren Fall aus
Die Verlesung der Anklageschrift ließ auf einen schweren Fall schließen. Den Besitz von 1650 Bild- und Videodateien auf einem Laptop und anderen Datenträgern wie zwei Handys und einem USB-Stick sowie der Besitz verbotener Waffen wurde dem Mann vorgeworfen. Die vom Anwalt verlesene Erklärung des Angeklagten gleich zu Beginn der Verhandlung nahm dann aber Druck weg.
Für die verbotenen Waffen hat er eine Erklärung
Die verbotenen Waffen, drei Schlagringe, ein Wurfstern mit drei ausklappbaren Klingen und ein ebenfalls verbotenes Elektro-Impulsgerät, habe er von einem verstorbenen Freund geerbt und lediglich zur Erinnerung an ihn aufbewahrt.
Den Besitz der kinder- und jugendpornografischen Daten räumte der Angeklagte ein. Er habe sich mit dem Betrachten der Dateien ablenken wollen, gab er an.
Die Ermittlerin bestätigt die Aussagen
Die Angaben deckten sich mit den Aussagen der Kriminalhauptkommissarin, die im vergangenen Jahr die Ermittlungen leitete. Auf einem Laptop, den die Ermittler zwischen Matratze und Lattenrost eines Bettes entdeckt hatten, hat der Angeklagte die Videos und Bilder angeschaut. Einige wenige Dateien waren auf anderen Datenträgern zu finden.
Der Angeklagte ist der Justiz kein Unbekannter
Der Justiz ist der Angeklagte kein Unbekannter. Richterin Maria Goj verlas insgesamt zwölf Einträge im Vorstrafenregister, davon zwei wegen des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie. Allerdings rühren diese Einträge aus den Jahren 2008 und 2015.