Vergeblich blieben die Versuche des Verteidigers, eine Bewährungsstrafe für seinen Mandanten zu erreichen: Ein 28-jähriger Mann aus dem Landkreis Lörrach muss für zwei Jahre und vier Monate ins Gefängnis, weil er große Mengen Drogen besessen und mit ihnen gehandelt hat. Überführt wurde der Angeklagte im September 2022 durch einen Trick der Polizei.

Polizist verkleidet sich als Paketbote

Nachdem am Flughafen in Köln ein Paket mit rund 1,4 Kilogramm Cannabis entdeckt wurde, welches an eine Adresse im südbadischen Raum geliefert werden sollte, entschloss man sich, dem Empfänger eine Falle zu stellen: Ein als Postbote verkleideter Beamter lieferte ein nachgebautes Paket an die angegebene Adresse, wo er zunächst niemanden antreffen konnte und das Paket vor der Haustür ablegte. Einige Zeit später konnte die Polizei den Angeklagten beim Versuch, das Paket in seinem Auto mitzunehmen, festnehmen.

Eine Durchsuchung seines Smartphones offenbarte das Ausmaß der Geschäfte: Obwohl der Angeklagte alle Chats bis wenige Tage vor der Festnahme in weiser Voraussicht gelöscht hatte, konnte die Polizei mehrere Kontakte nachweisen, mit denen er Betäubungsmittel gehandelt haben muss. Unter anderem hatte er zuletzt ein Kilogramm Cannabis für 3500 Euro verkauft, weitere zwei Kilogramm Cannabis, ein Kilogramm Amphetamine und mindestens 10 Gramm Kokain besessen bzw. bestellt.

Straftaten sind fast drei Jahre her

„Die Chats legen nahe, dass das Geschäft des Angeklagten größere Ausmaße hatte, als das, was heute angeklagt ist“, erklärte Staatsanwalt Martin Fleiner. Unter anderem von der Lieferung von einem halben Kilogramm Kokain war dort die Rede. Nachgewiesen werden konnte dieser Handel allerdings nicht. Dennoch sprach auch Richterin Stefanie Hauser in ihrer Urteilsbegründung von einem „klaren Geschäftskonzept“, in das der Angeklagte viel Energie gesteckt und damit eine „logistische Höchstleistung“ erbracht habe.

Weder der Angeklagte noch sein Verteidiger Robert Phleps stritten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ab. Von Beginn an spielten sie mit offenen Karten, eine bewährungsfähige Haftstrafe anzustreben. Der Versuch einer Verständigung aller Prozessbeteiligten war nach ausführlichen Gesprächen gescheitert. Dennoch plädierte Phleps für eine Freiheitsstrafe auf Bewährung. „Die Taten sind fast drei Jahre her und seitdem wurde er nicht mehr auffällig. Er hat die Kurve gekriegt“, so der Freiburger Rechtsanwalt.

Angeklagter muss ins Gefängnis

Staatsanwalt Fleiner widersprach dieser Forderung und betonte in seinem Plädoyer die Vorstrafen des Angelklagten, der bereits knapp zwei Jahre wegen schwerer räuberischer Erpressung im Gefängnis gesessen hatte. „Er hat die Straftaten begangen, als er noch unter Bewährung stand“, stellte er klar und forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten.

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Das Schöffengericht um Amtsrichterin Hauser schloss sich der Einschätzung der Staatsanwaltschaft weitgehend an und verurteilte den Angeklagten zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Der 28-Jährige muss außerdem damit rechnen, dass weitere 15 Monate Bewährungszeit aus einem alten Verfahren aufgrund der neuerlichen Straftaten in eine Haftstrafe umgewandelt werden.