Vom Lockdown wegen der Corona-Pandemie war auch die Arbeit der Gerichte im Land betroffen. Vor gut einer Woche wurde der reguläre Sitzungsbetrieb am Landgericht Waldshut sowie den Amtsgerichten Bad Säckingen und Waldshut wieder aufgenommen – allerdings unter strengen Auflagen. Seit wenigen Tagen gibt es auch am Amtsgericht St. Blasien wieder Verhandlungen. Dafür wurden umfangreiche Vorkehrungen getroffen.
Bereits an der Eingangstür des Amtsgerichts in Waldshut wird auf die Verhaltensregeln beim Betreten des Gebäudes hingewiesen. Diese Hinweise werden ebenso auf den Internetseiten der Gerichte veröffentlicht.
Strenge Hygienevorschriften
Oberste Priorität habe die Gesundheit aller an einem Prozess beteiligten, erklärte die Vizepräsidentin und Pressereferentin am Landgericht Waldshut, Claudia Jarsumbek, auf Anfrage dieser Zeitung. „Verhandlungen finden in allem Bereichen statt, etwa Straf- sowie Zivilsachen“, erklärt sie schriftlich. Dies allerdings unter strengen Hygienevorschriften. So wurde in den Sitzungssälen und „geräumigen Sitzungszimmern“ der Abstand zwischen den Tischen von Angeklagten, Rechts- und Staatsanwälten, Zeugen und Sachverständigen vergrößert sowie Plexiglaselemente aufgestellt. Im Gerichtsgebäude wird das Tragen einer „Alltagsmaske“ vorgeschrieben.

„Im Sitzungssaal gelten die Anordnungen des jeweiligen Vorsitzenden, der auch über die Maskenpflicht der Anwesenden entscheidet“, heißt es in der Stellungnahme des Landgerichts Waldshut, die auch für die Amtsgerichte gelten. Wegen der geltenden Abstandsregeln und aufgebauten Trennelemente bedürfe es nicht unbedingt einer Maskenpflicht, heißt es weiter.
Einlasskontrollen
Der Besuch einer öffentlichen Verhandlung ist möglich, doch es gibt hierfür Einlasskontrollen. Diese umfassen auch kontaktlose Fiebermessungen und Besucher sollen sich zudem freiwillig in eine Liste mit Angabe ihrer Kontaktdaten eintragen. Damit soll „eine Kontaktnachverfolgung von Corona-infizierten Personen im Einzelfall“ ermöglicht werden. Zudem sollen sich Besucher nur solange wie unbedingt nötig im Gerichtsgebäude aufhalten. Besprechungen von Mandanten mit ihren Anwälten sollen „möglichst außerhalb des Gebäudes“ stattfinden.
Vorgaben der Amtsgerichte
Im Großen und Ganzen treffen diese Maßnahmen auch auf die Amtsgerichte im Landkreis zu. Carsten Weber, Verwaltungschef am Amtsgericht Bad Säckingen bestätigt, dass die Amtsgerichte im Wesentlichen die gleichlautenden Maßnahmen umsetzen. „In Nuancen haben wir das anders geregelt“, sagt er. Corona-bedingt würden nun keine Verhandlungen mehr abgesagt, es sei denn, ein Prozessbeteiligter erkrankt.
Susanne Lämmlein-Daun, Direktorin des Amtsgerichts St. Blasien, erklärt auf Anfrage: „Verhandlungen in Straf- und Zivilsachen sowie Termine in Betreuungsverfahren finden statt.“ Aufgrund der Pandemie würden Termine in Betreuungsverfahren eventuell aufgeschoben, falls eine Anhörung in der Klinik oder in Heimen nicht möglich sei.
Keinen Zutritt zu den Gerichten haben Personen, die vor weniger als 14 Tagen im Ausland waren, vor weniger als 14 Tagen persönlichen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten, die selbst an Covid-19 erkrankt sind oder die an typischen Corona-Symptomen leiden, wie erhöhte Temperatur, Husten, Schnupfen, Atemnot, betonen Weber und Lämmlein-Daun.