Dem unkontrollierten Ausbruchsgeschehen und insbesondere der Ausbreitung der Omikron-Variante begegnen zu können – das nennt der baden-württembergische Sozialminister Manne Lucha (Grüne) als eines der wichtigsten Ziele, die das Land mit seinen drastisch erweiterten Testbemühungen an Kindergärten und Schulen verknüpft. In der ersten Woche nach den Ferien wurde zunächst täglich getestet. Auf Nachfrage unserer Zeitung ziehen die Landratsämter Waldshut und Lörrach eine Zwischenbilanz.

1. Wie viele Tests sind positiv ausgefallen?

Tatsächlich zeigt sich, dass die Corona-Tests eine Vielzahl von positiven Ergebnissen erbrachte. Susanna Heim, Sprecherin des Landratsamts Waldshut, dazu: „Seit dem 10. Januar wurden uns etwa 200 positive Schnelltest-Ergebnisse von Schülern gemeldet. Davon wurden bisher 86 Fälle mittels PCR bestätigt.“

Auch im Kreis Lörrach würden „- wie zu erwarten – zunehmend Ausbrüche in Schulen und Kitas“ beobachtet, bestätigt der dortige Sprecher der Kreisverwaltung, Torben Pahl. In der ersten Schulwoche seien bereits zwei Kindergärten von Ausbrüchen betroffen (einer mit 17 pos. PCR-Ergebnissen, davon 4 Erzieher und 13 Kinder). „Stand Dienstag sind fünf weitere Kindergärten betroffen, in vier Fällen sind einzelnen Gruppen in Quarantäne, in einem Fall ist die ganze Einrichtung geschlossen.“ Zudem seien sieben Schulen von Corona-Ausbrüchen betroffen mit Gruppen- bzw. Klassenquarantänen.

2. Gibt es Schulen oder Gemeinden mit besonders hoher Anzahl an positiven Testergebnissen?

Nein. „Die Infektionsgeschehen sind über den gesamten Landkreis diffus verteilt, und alle Einrichtungen sind mal mehr, mal weniger betroffen“, sagt Heim. Ein einzelner Hotspot könne nicht ausgemacht werden.

Auch im Kreis Lörrach sei nicht bekannt, dass einzelne Einrichtungen besonders hervorstechen.

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3. Was passiert, wenn in einer Klasse ein Schüler positiv getestet wird?

Die Absonderungs-Verordnung des Landes sieht für positiv getestete Schüler vor, dass sie zehn Tage lang in Absonderung müssen. Ab dem 7. Tag besteht die Möglichkeit, sich frei zu testen, so Susanna Heim.

Für die Mitschüler wird die Testpflicht verschärft: Sie müssen sich in den fünf Schultagen nach Auftauchen des positiven Tests täglich per Schnelltest oder PCR-Test testen.

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Von einem „relevanten Ausbruchsgeschehen“ ist die Rede, wenn es in einer Klasse oder Gruppe fünf positive Testfälle gibt oder mehr als 20 Prozent positiv getestet wurden. Dann kann das Gesundheitsamt gemäß der Absonderungs-Verordnung eine Absonderungsverpflichtung für die Mitschüler als enge Kontaktpersonen anordnen, schildert Susanna Heim weiter. Gleiches gelte, wenn die Infektionsschutzmaßnahmen wie Lüftung, Abstand oder Maskenpflicht nicht konsequent durchgeführt wurden.

4. Welche Konsequenzen hat dies für den Unterricht in den jeweiligen Klassen oder Einrichtungen?

„Sobald diese Situation eintritt, wird die Klasse oder Kindergartengruppe in Quarantäne geschickt“, erklärt Torben Pahl mit Blick auf relevante Ausbruchsereignisse. Daraus resultieren freilich regelmäßige Unterrichtsausfälle, aber auch Verzögerungen aufgrund der Testdurchführung oder Klärung der aktuellen Sachlage, ergänzt Susanna Heim: „Die Lehrer tragen hier die Hauptlast und müssen wohl viele Gespräche führen.“

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5. Wie geht es nun mit den Tests an den Schulen weiter?

In der ersten Woche wurden verpflichtend alle Schüler täglich getestet. Der Impfstatus spielte dabei zunächst keine Rolle. Ab der zweiten Woche bis zu den Fasnachtsferien, die am 25. Februar beginnen, stehen laut Torben Pahl drei Antigenschnelltests oder alternativ zwei PCR-Testungen für die Kinder und Jugendliche auf dem Pflichtprogramm, sofern sie nicht geboostert sind.

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