Das Landratsamt Waldshut hat Mittwochnachmittag, 31. März 2021, ein Alkoholverbot für öffentliche Plätze in Bad Säckingen, Laufenburg und Waldshut-Tiengen erlassen. Betroffen davon sind insbesondere die jeweiligen Innenstädte. Vor zwei Monaten hatte das Landratsamt schon einmal ein Alkoholverbot, damals für Bad Säckingen und Waldshut-Tiengen, erlassen.

Das Alkoholverbot für die drei Kommunen gilt ab Donnerstag, 1. April 2021, und endet am 15. April 2021. Die sogenannte Allgemeinverfügung endet vor dem offiziellen Ablauf, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz von 50 bezogen auf den Landkreis Waldshut in sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten werde, schreibt das Landratsamt in einer Pressemitteilung. Weiter: „Das Landratsamt Waldshut wird auf den Eintritt dieses Zeitpunktes durch entsprechende Veröffentlichung hinweisen.“

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Hintergrund der Maßnahme, die mit den Städten und Gemeinden abgesprochen sei, sei das aktuelle Infektionsgeschehens und der hohe Anteil der britischen Corona-Mutation an Neuinfektionen im Landkreis. „Deshalb hält das Landratsamt Waldshut die vorsorgende Maßnahmen für erforderlich.“

Das Alkoholverbot im Landkreis Waldshut

Mehr Risiko durch Alkohol

Mit dieser Allgemeinverfügung sollen die Infektionsgefahren eingegrenzt werden, die von einem Alkoholkonsum ausgehen, schreibt das Landratsamt. Und: „Der Konsum von Alkohol führt aufgrund der dem Alkohol immanenten enthemmenden Wirkung dazu, dass Infektionsrisiken nicht mehr richtig eingeschätzt und sowohl die AHA-Regeln als auch die Kontaktbeschränkungen nicht mehr eingehalten werden.“

Aufgrund der jetzt im Frühjahr steigenden Temperaturen sowie der nahenden Osterfeiertage sei damit zu rechnen, dass sich mehr Personen im Freien aufhalten, so die Vermutung des Landratsamts. Diese nehmen nicht nur Spaziergänge vor, sondern halten sich auch für längere Zeiträume an bestimmten Örtlichkeiten auf. Dabei sei gerade auch bei gutem Wetter mit einem steigenden Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit zu rechnen, nennt das Landratsamt als weiteren Grund für das Alkoholverbot für die Innenstädte Bad Säckingen, Laufenburg, Waldshut und Tiengen.

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