Ein abgewiesener Widerspruch gegen den gerichtlich verordneten Baustopp, Ungewissheit, ob die Baugenehmigung Bestand hat, anhaltender Widerstand der Nachbarkommunen: Die Rahmenbedingungen für den geplanten Modepark Röther sind alles andere als optimal. Doch wie geht es nun weiter? Wir haben bei Geschäftsführer Michael Röther nachgefragt.
Bedauern wegen VGH-Entscheidung
„Mit Bedauern nehmen wir die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg zur Kenntnis“, konstatiert Röther. Der Gerichtshof hatte den Widerspruch des Unternehmens gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg abgewiesen.
Konkret wäre laut Gericht ein Einkaufszentrum, wie Röther es offensichtlich plane, gar nicht genehmigungsfähig. Denn Einzelhandel dürfe in einem derartigen Gewerbegebiet maximal 800 Quadratmeter Fläche umfassen. Zudem seien Einkaufszentren in kleinen Gemeinden nicht zulässig.
Laut Einschätzung des Gerichts wie auch der beiden Nachbarkommunen habe Röther diese Regelung zu umgehen versucht, indem die Verkaufsfläche von knapp 4800 Quadratmeter einfach auf sechs Hallen mit je 800 Quadratmeter verteilt werden sollte.
„Wettbewerb wird unterbunden“
Während Röther sich dazu nicht äußert, macht er durchaus deutlich, dass er wenig vom Vorgehen der Nachbarkommunen gegen sein Vorhaben in Horheim hält: „Wettbewerb lebt von Angebot. Diesen Wettbewerb zu unterbinden, schränkt die Bürger der Region in ihrer Auswahl enorm ein“, lautet sein Vorwurf.
Zugleich betont er aber auch, dass Röther das Projekt keineswegs aufzugeben beabsichtigt, wenngleich allein zwei bis drei Jahre ins Land ziehen könnten, bis nur das Hauptsacheverfahren starte.
Röther will Projekt nicht aufgeben
„Wir sind überzeugt, das Textilangebot in der Region deutlich verbessern zu können und dadurch mehr Schweizer Kunden anzuziehen“, so Röther weiter.
Und mithin werde Kaufkraft in der Region gehalten, die derzeit in andere Gebiete abwandere, zeigt sich der Unternehmens-Chef überzeugt. Davon profitiere letztlich der gesamte Landkreis Waldshut. „In unserer Filiale in Villingen-Schwenningen begrüßen wir täglich Kunden aus dem Landkreis Waldshut sowie aus der Schweiz.“ Das zeige sehr deutlich, „dass im Landkreis Waldshut ein Bekleidungsangebot, wie das von Modepark Röther fehlt“, schildert Röther seine Rückschlüsse.
Gesprächsangebot des Landkreises soll genutzt werden
Das Unternehmen sei auf jeden Fall weiterhin gesprächsbereit, werde sich mit dem Landratsamt, der Stadt Waldshut-Tiengen und der Gemeinde Lauchringen an einen Tisch setzen und die Möglichkeiten erörtern „das Angebot im Landkreis Waldshut zu stärken“.
Ob solche Gespräche überhaupt zustande kommen, ist derzeit eher zweifelhaft, denn Waldshut-Tiengen und Lauchringen kündigten in einer gemeinsamen Stellungnahme an, dass sie nach der Entscheidung des VGH die Aufhebung der rechtswidrigen Baugenehmigung erwarten.