Im Restmüll aus dem Landkreis Waldshut sind radioaktive Isotope und weitere Stoffe mit Kontaminationsgefahr gefunden worden. Darüber informiert das Landratsamt Waldshut in einer Mitteilung. Daher durften die Lastwagen den Müll aus dem Landkreis Waldshut nicht auf der Müllverbrennungsanlage in Zürich abladen.
Um welchen Stoff handelt es sich?
Bei den kontaminierten Stoffen handelt es sich laut Auskunft von Susanna Heim, Sprecherin des Landratsamtes Waldshut, um Lutezium 177, einem Stoff, der in der Strahlentherapie eingesetzt und über den Urin ausgeschieden wird. „Die Stoffe wurden in Windeln gefunden. Womöglich wurde sie von einer Privatperson entsorgt, die nicht wusste, dass diese nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen“, so Heim.
Wie kam es zu dem Fund?
Der Landkreis Waldshut entsorgt seinen Restmüll unter anderem auf den Verbrennungsanlagen in Zürich. Dort werden alle ankommenden Lastwagen vor der Einfahrt durchleuchtet. „Als der Lastwagen aus dem Landkreis vorfuhr, haben die Sensoren Alarm geschlagen und die Lastwagen mit dem geladenen Müll mussten stehenbleiben“, erläutert Heim weiter.
Die Sensoren haben bei zwei Lastwagen Alarm geschlagen. Eine Ladung stammte nachweislich aus dem Osten des Landkreises, die andere aus dem Westen.
Welche Konsequenzen hat der Fund?
Die Lastwagen wurden für mehrere Tage in der Schweiz festgesetzt, bis die radioaktive Strahlung aufgrund der Halbwertszeit unter die entsprechenden Schwellenwerte gesunken war. Wie Susanna Heim weiter schildert, waren die radioaktiven Stoffe in der Ladung aus dem Osten nach einem Tag abgebaut, die Ladung aus dem Westen musste zwei Tage stehenbleiben, bevor sie schließlich entsorgt werden konnte.
Vorfälle wie diese beeinträchtigen laut Landratsamt „in massiver Weise“ den eng getakteten Abfalltransport des Landkreises Waldshut zu den Verbrennungsanlagen in der Schweiz. Denn, so Susanna Heim: „Während eines solchen Vorfalls werden auch keine weiteren Lastwagen aus dem Landkreis Waldshut geleert.“
Wurde neben dem Lutezium 177 noch weitere Stoffe gefunden?
In den betreffenden Lastwagen wurden außerdem Urin- und Blutproben, Medikamentenbehältnisse und Spritzenbehältnisse gefunden, von denen ebenfalls Kontaminationsgefahr ausging. Das Landratsamt vermutet, dass diese aus medizinischen oder ambulanten Einrichtungen stammen. Auch diese Stoffe dürfen nicht in den Hausmüll und werden von den Verbrennungsanlagen nicht angenommen.
Was müssen Bürger bei der Entsorgung beachten?
„Es war keine Riesenmenge und alles händelbar, aber es darf nicht wieder vorkommen“, ordnet Susanna Heim die Situation ein. Die Sprecherin appelliert daher, dass radioaktive und die genannten gefährlichen Stoffe nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Und sie weist in diesem Zusammenhang auf das Abfall-Abc des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft hin, in dem die korrekte Entsorgung der einzelnen Stoffe erläutert wird.
Für Medikamente gilt beispielsweise: Medikamente und Arzneimittel können in die Restmülltonne geworfen werden, dürfen aber nicht die über Toilette oder Spüle entsorgt werden. Dies gilt auch für flüssige Arzneimittel wie Tropfen oder Säfte. Arzneimittel zur Behandlung von Krebs (zytotoxische und zytostatische Arzneimittel) werden von der Bezugsapotheke, vom behandelnden Arzt oder Krankenhaus zurück- oder angenommen, heißt es im Abfall-Abc.