Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen hat kurz hintereinander rechtliche Schritte gegen zwei Männer aus der Region eingeleitet. Die Mitarbeiter der Behörde streben laut Pressemitteilung an, beide Männer in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.
44-Jähriger zündelt in städtischer Sozialunterkunft
Ein 44-Jähriger soll am späten Abend des 15. April die Matratze im Schlafzimmer seiner Wohnung in einer städtischen Sozialunterkunft im Kreis Waldshut angezündet haben. Er habe seine Wohnunterkunft abbrennen wollen, da er mit ihr unzufrieden gewesen sei. Nach dem Anzünden der Matratze habe er die Wohnung verlassen. Entgegen seiner Vorstellung sei das Feuer in der Folge aber ausgegangen. Allerdings seien der Boden, die Wände und die Decke des Schlafzimmers so stark beschädigt worden, dass die Wohnung unbewohnbar geworden sei.
Den entstandenen Schaden beziffert die Staatsanwaltschaft auf rund 5500 Euro. Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen hat gegen den 44-Jährigen deshalb Anklage zum Landgericht Waldshut-Tiengen wegen schwerer Brandstiftung erhoben. Nach einem eingeholten forensisch-psychiatrischen Gutachten soll der Angeschuldigte im Zeitpunkt der Tat vermindert schuldfähig gewesen sein. Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen hat bereits am 16. April die vorläufige Unterbringung des Angeschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
34-Jähriger tritt Passanten in den Schritt
Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen hat beim Landgericht Waldshut-Tiengen beantragt, gegen einen 34-Jährigen aus dem östlichen Kreis Waldshut ein Sicherungsverfahren durchzuführen. Der Beschuldigte soll in der Zeit vom 18. Februar bis 16. April im Zustand der Schuldunfähigkeit nach eigenmächtiger Medikamentenabsetzung die Tatbestände verschiedener Delikte erfüllt haben.
Die Haupttat habe sich dabei am 29. März in einer Fußgängerzone in Ulm ereignet: Der Beschuldigte habe ihm unbekannte Passanten angesprochen und mit ihnen ohne erkennbaren Anlass einen Streit angefangen. Hierbei habe der Beschuldigte einen Mann zu Boden gebracht und mehrfach, darunter auch in den Genitalbereich, auf ihn eingetreten. Außerdem habe der Beschuldigte den Geschädigten mit einem Handy-Ladekabel ins Gesicht geschlagen. Weiteren Passanten sei es gelungen, die beiden Männer zunächst zu trennen. Allerdings habe der Beschuldigte seinem Kontrahenten nachgesetzt und ihn mit der Hand ins Gesicht geschlagen. Der Geschädigte habe unter anderem mehrere Prellungen und Hämatome sowie eine blutende Schnittwunde am Auge erlitten.
Es folgen mehrere Drohungen
Weiterhin soll der Beschuldigte gegenüber seinen eigenen Eltern tätlich geworden sein und gedroht haben, sie zu töten. Während der Behandlung in einer Psychiatrie habe der Beschuldigte ferner dem behandelnden Arzt gedroht, ihn nach der Entlassung des Beschuldigten „umzuhauen“ und durch Tritte gegen den Kopf zu töten. Auch andere Personen habe der Beschuldigte zu anderen Zeitpunkten mit teilweise sehr drastischen Formulierungen mit dem Tode bedroht. Schließlich soll der Beschuldigte nachts die Glastür eines Autohauses in Waldshut mit seinen bloßen Fäusten eingeschlagen und sich dann unerlaubt im Autohaus aufgehalten haben.
Der Beschuldigte habe laut Staatsanwaltschaft dadurch folgende Tatbestände verwirklicht: Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Bedrohung in mehreren Fällen sowie Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. Er ist seit dem 2. Mai in einem psychiatrischen Krankenhaus vorläufig untergebracht.
Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat nun in beiden Fällen über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung der Verfahren zu entscheiden. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung gilt in beiden Fällen die Unschuldsvermutung.