Sabotage, Einbrüche, Diebstähle, Cyberattacken, Brandstiftung, gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr – diese Kriminellen haben einiges auf dem Kerbholz. Gegen fünf junge Männer, 19- und 20-jährig, hat die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg Anklage erhoben.

Wann wurden die Taten verübt?

Die Pressemitteilung der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau gleicht einem kurzen Kriminalroman: „Die Gruppe soll im Zeitraum zwischen Februar 2022 und Mai 2024 zahlreiche Delikte in wechselnder Konstellation verübt haben.“ Zwei Hauptbeschuldigte sitzen laut Angaben bis heute im Gefängnis.

Die Staatsanwaltschaft beschreibt Details. Im Dezember 2023 wurden in Rheinfelden (Schweiz) gleich mehrmals Glasfaserkabel zerschnitten. Internet, Telefon und Kabelnetz fielen wiederholt aus.

Was ergaben die Ermittlungen?

Die Ermittlungen hätten zu einer Gruppe junger Männer geführt. Während des Verfahrens konnten einige der fünf Männer in Verbindung mit weiteren Straftaten gebracht werden. „Aufgrund der Vielzahl der zur Last gelegten Delikte waren die Ermittlungen entsprechend aufwendig und langwierig“, heißt es.

Um welche und wie viele Delikte geht es?

Die Beschuldigten seien junge Schweizer aus der Region. Die Liste der vorgeworfenen Delikte ist lang: Diebstahl, teils gewerbs- und bandenmäßig; mehrfache, teils versuchte Brandstiftung; Störung des öffentlichen Verkehrs, mehrfache versuchte Erpressung; mehrfache Sachbeschädigung, teils mit großen Schäden; mehrfache Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen; mehrfacher Hausfriedensbruch; mehrfache, teils versuchte Nötigung; strafbare Vorbereitungshandlungen zu Raub und weitere Delikte.

Was war der Auslöser für die umfangreichen Ermittlungen?

Nach den Sabotageakten an Glasfaserkabeln in Rheinfelden während der Festtage Ende Dezember 2023 nahm die Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft Anfang Mai 2024 vier tatverdächtige Männer fest – sie wurden in U-Haft gesteckt. Dies war der Auslöser für umfangreiche Ermittlungen, Auswertungen und Überwachungsmaßnahmen – in enger Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Aargau.

Zu welchen weiteren Taten führten sie?

In weiteren Fällen soll die Gruppe gezielt Einrichtungen der öffentlichen Infrastruktur sabotiert haben. Zwei sogenannte Hemmschuhe aus dem Bahnverkehr wurden gestohlen und aufs Gleis gelegt. Zum Glück entgleisten keine Züge. In der Mitteilung heißt es dazu: „Auch wenn bei den Taten glücklicherweise keine Menschen physisch zu Schaden kamen, war das Risiko für Gefährdungen in mehreren Fällen hoch.“ Die Staatsanwaltschaft schreibt von einer erheblichen kriminellen Energie und einem hohen Gefährdungspotenzial.

Einige der Beschuldigten sollen auch für Cyberangriffe verantwortlich gewesen sein. Mehrere Firmen seien Ziel von sogenannten DDoS-Attacken (Angriffe, bei denen mehrere Systeme gleichzeitig einen Dienst überlasten, um ihn unerreichbar zu machen) und anderen technischen Störungen geworden. Dabei sollen Erpressungsversuche im Spiel gewesen sein.

Welche Motivation hatten die Beschuldigten?

Hinweise auf eine politische oder extremistische Motivation gebe es laut der Staatsanwaltschaft keine. „Vielmehr dürfte es sich um eine sich selbst verstärkende Gruppendynamik gehandelt haben.“ Die Delikte seien über einen längeren Zeitraum hinweg, in unterschiedlicher Zusammensetzung, zahlreich und teils arbeitsteilig geplant und durchgeführt worden.

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Wie hoch war der Schaden?

Die Anklageschriften sind gespickt mit vielen schweren Delikten. Zusammengerechnet soll ein Schaden von rund 400.000 Schweizer Franken entstanden sein. Dazu kam Beute in Höhe von 50.000 Franken. Geschädigt wurden nicht nur Privatpersonen und Unternehmen, sondern auch mehrere öffentliche Institutionen.

Haben die Beschuldigten zusammengearbeitet?

Mutmaßlich seien nicht alle fünf Männer gemeinsam am Werk gewesen. Den drei Hauptbeschuldigten werden laut Angaben 41, 34 und 19 Delikte vorgeworfen. Die beiden anderen hätten vier Delikte beziehungsweise ein Delikt auf dem Kerbholz.

Welche Strafen beantragt die Staatsanwaltschaft?

Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg beantragt für die drei Hauptbeschuldigten Freiheitsstrafen von zehn, acht und sechs Jahren, die beiden anderen sollen eine 21-monatige Bewährungsstrafe und eine bedingte Geldstrafe erhalten. Die Anklagen liegen nun beim Bezirksgericht Rheinfelden.

Die Ermittlungen führten zudem zu zwei beteiligten Minderjährigen. Diese Verfahren führt die Jugendanwaltschaft separat.

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