Sie hängen gefühlt an jeder Straßenlaterne, vor allem an der Franz-Xaver-Heilig-Straße, aber auch an der Konrad-Heilig-Straße oder an der Überlinger Straße, also an den Straßen mit dem meisten Verkehr im Pfullendorfer Stadtgebiet. Aber wie viele Plakate sind überhaupt erlaubt und was ist generell verboten. Antworten darauf gibt Ordnungsamtsleiter Manuel Oberdorfer.

Herr Oberdorfer, muss das Aufhängen von Plakaten grundsätzlich genehmigt werden?

Manuel Oberdorfer: Ja, es muss eine Plakatierungsgenehmigung eingeholt werden, um Plakate im öffentlichen Raum zu anzubringen. Rechtsgrundlage ist das Straßengesetz von Baden-Württemberg in Verbindung mit der Polizeiverordnung der Stadt Pfullendorf.

Gibt es denn Plakate, die nicht aufgehängt werden dürfen, weil sie möglicherweise die Aufmerksamkeit im Verkehr verringern?

Manuel Oberdorfer: Hier geht es um die Aufmerksamkeit im Verkehr. Dabei kommt es nicht auf den Inhalt beziehungsweise das Aussehen der Plakate an, sondern um den Standort. Werbeanlagen (Plakate) im Außenbereich sind entsprechend dem Straßengesetz Baden-Württemberg aufgrund der Ablenkung im Verkehr nicht zulässig. In der Nähe von Lichtzeichenanlagen, an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, in Buswartehäuschen sowie an Bäumen oder deren Umgrenzung dürfen generell keine Plakate angebracht werden.

Gibt es eine Regelung, wo und wie viele Plakate für ein und dieselbe Veranstaltung aufgehängt werden dürfen?

Manuel Oberdorfer: Die Anzahl und die Größe der Plakate werden in der Plakatiergenehmigung geregelt. Pro Antrag werden maximal 20 Plakate genehmigt. Es muss vom Fahrbahnrand öffentlicher Straßen ein Sicherheitsabstand von 50 Zentimetern eingehalten werden. Die Unterkante der Plakate muss mindestens 2,20 Meter vom Boden entfernt sein. An Straßenlaternen darf jeweils nur ein Plakat angebracht werden.

Gibt es bei der Genehmigung Unterschiede hinsichtlich der Größe?

Manuel Oberdorfer: Es kommt darauf an, welche Größe beantragt wird. An den Straßenlaternen werden Plakate mit der maximalen Größe DIN A1 genehmigt.

Wie viele Einnahmen macht die Stadt mit den Plakaten?

Manuel Oberdorfer: Die Stadt hatte im vergangenen Jahr 138 Plakatierungsgenehmigungen erteilt. Daraus resultieren Einnahmen in Höhe von rund 2500 Euro.

Wie lange dürfen Plakate hängen und was passiert, wenn die Frist überschritten wird?

Manuel Oberdorfer: Der Zeitraum wird in der Plakatierungsgenehmigung festgelegt und dauert in der Regel zwei Wochen. Mit Ablauf der Genehmigung sind die Plakatanschläge innerhalb von drei Werktagen vollständig zu beseitigen. Werden Plakate nicht termingerecht beseitigt, so ist die Stadt Pfullendorf berechtigt, die Plakate ohne vorherige Ankündigung kostenpflichtig zu entfernen und nach einer angemessenen Frist zu entsorgen.

Wird vonseiten des Ordnungsamts das plakatieren in irgendeiner Form kontrolliert?

Manuel Oberdorfer: Der gemeindliche Vollzugsdienst überprüft die aufgehängten Plakate im Rahmen seines regelmäßigen Streifendienstes oder auf konkrete Hinweise hin. Das Anbringen von Plakaten ohne die erforderliche Genehmigung oder das falsche Anbringen von Plakaten kann zu einem Bußgeld führen. Die Höhe der Geldbuße kann je nach Schwere des Verstoßes variieren.

Gefühlt hängen an fast jeder Straßenlaterne irgendwelche Plakate. Will die Stadt diesem „Wildwuchs“ einen Riegel vorschieben?

Manuel Oberdorfer: Sofern die angebrachten Plakate über die erforderliche Genehmigung verfügen – ersichtlich durch einen entsprechenden Genehmigungsaufkleber – und entsprechend der Genehmigungsauflagen angebracht wurden, handelt es sich nicht um einen „Wildwuchs“, sondern um eine genehmigte Plakatierung. Die vom Vollzugsdienst durchgeführten Kontrollen dienen zur Einhaltung der einschlägigen Regelungen. Derzeit gibt es keine Überlegungen, etwas an der derzeitigen Praxis zu verändern.