Noch kein Weihnachtsgeschenk für den Sohn, die Oma oder die Lieblingstante? Viele greifen beim Geschenkekauf zu Weihnachten auf Onlineshops, Plattformen und Angebote in sozialen Netzwerken zurück. Doch dann das böse Erwachen: Das Geschenk kommt nicht an, aber das Geld ist vom Konto abgebucht. Die Betrüger und Fakeshops lauern immer wieder mit neuen Maschen im Netz. Deswegen ist Vorsicht geboten. Die Polizei gibt Einblicke in die Tricks und hat einige Ratschläge parat.
Welche Rolle spielt Online-Betrug im Landkreis Waldshut?
In der polizeilichen Kriminalstatistik werden die „Internetbetrügereien“ zwar nicht separat ausgewiesen, wie Mathias Albicker, Pressesprecher der Polizei im Landkreis Waldshut sagt. Doch: Fälle, die in das Raster „Internet und Computer„ fielen, habe es im Landkreis Waldshut bereits einige gegeben: Im Jahr 2017 seien es 225 Fälle gewesen, 2018 waren es 246 Fälle, und 2019 seien es 314 Fälle gewesen. Für 2020 liegen laut Albicker noch keine abschließenden Zahlen vor. Doch die Zahlen zeigen einen konstanten Anstieg des Betrugs im Internet. „Die Schadenssummen liegen in all den Jahren bei über 200.000 Euro“, sagt Albicker.
Doch mit welchen Tricks gehen die Betrüger im Internet vor?
Methode „Dreiecksbetrug“ mit Fake-Shops
Der sogenannte Dreiecksbetrug falle in die Betrugsart Warenbetrug, wobei die Fallzahlen nicht bekannt seien. Rund ein Drittel der Fallzahlen im Online-/Kleinanzeigenbereich dürfte diesem Phänomenbereich zuzuordnen sein, so Albicker. Der weitaus größte Teil dürfte der „klassische“ Warenbetrug ausmachen.
Wie gehen die Betrüger dabei vor? „Der Betrüger bietet eine Ware an und hat sie nicht“, erklärt Albicker die Masche. „In diesen Fällen wird oft über die sogenannten Fake-Shops betrogen“. Dabei seien hochwertige elektronische Artikel am beliebsteten, auch wenn tatsächlich mit allen möglichen Waren betrogen werde. „Das kann zum Beispiel auch ein gebrauchter Teddy-Bär sein“, erklärt Albicker. Eine immer häufiger vorkommende Straftat in diesem Zusammenhang sei das Ausspähen von Daten. Durch die Betrüger würden Online-Kundendaten ausgespäht und mit diesen Daten würden Waren an eine andere Adresse bestellt.
Betrug mit Codes auf Online-Plattformen
Bei dieser Masche würden die Täter regionweise vorgehen und die Vorfälle würden dadurch meist gehäuft und nur in einem begrenzten Zeitraum auftreten.
Doch worum geht es? Es geht um den Betrug mit Codes, die der Kunde im Internet anbietet. Dabei bekommen die Opfer einen Code zugesandt, den sie dann an die Täter weitergeben. Nach der Eingabe des Codes auf der Seite – meist handelt sich dabei um Online-Spieleplattformen – erfolgt dann die Abrechnung über den Mobilfunkanbieter, also über die Handyrechnung. Der Kontakt zwischen Täter und Opfer findet meist über Chat-Plattformen wie Instagram oder Facebook statt. „Es wird eine angebliche Bekanntschaft, ein Notfall, oder ein Versehen vorgetäuscht, um die Opfer zur Weiterleitung der Codes zu bringen“, erklärt Albicker.

Käuferschutz, den es nicht gibt
Albicker macht auf eine weitere Masche aufmerksam: „Zur Zeit bieten immer öfter Betrüger einen Käuferschutz eines großes Online-Marktes an, ein entsprechendes Mail wird übersandt. Diesen Käuferschutz gibt es in dieser Form nicht!“
Wenn der Verkäufer zum Opfer wird
Übrigens: Auch andersherum gibt es Betrugsfälle, dann wird der Verkäufer zum Opfer. Wichtige Prinzipien des Verkaufs auf Kleinanzeigenportalen wird bei folgender Betrugsmasche ausgehebelt. Dabei wird die Ware scheinbar von der Ferne bezahlt und der Verkäufer soll diese versenden. Allerdings kommt es den Betrügern in diesem Fall gar nicht auf die Ware an. Denn am Ende zahlt der Verkäufer Geld an den trickreichen Käufer. Dabei nimmt der potenzielle Käufer unauffällig Kontakt mit dem Verkäufer auf und interessiert sich für den angebotenen Artikel. Im ersten Schritt erkundigt sich der Täter über den Artikel, stellt Fragen. In einigen Fällen wechseln die Betrüger vom internen Nachrichtensystem des Kleinanzeigenportals auf die Kommunikation per SMS, WhatsApp oder E-Mail.
Der vermeintliche Käufer informiert, dass er die Ware per PayPal oder über ein anderes gängiges Zahlungssystem bezahlen möchte. Doch der Verkäufer muss erst einen Sicherheitscode bestätigen, der per SMS zugesandt wird. Wenig später erhält der Verkäufer den angekündigten PIN in Form einer TAN-Nummer per SMS, die er dem Käufer durchgeben soll. Doch wenn er das tut, verliert er sofort sein Geld, denn damit bestätigt er eine Zahlung. Denn der Käufer hat in der Regel im Internet Waren oder Dienstleistungen eingekauft und muss zur Bezahlung den zugesandten Code eingeben. Unter Umständen hat der Käufer mit der Herausgabe der TAN sogar ein Abo abgeschlossen. Das Geld wird über die Mobilfunkrechnung abgebucht.
Eine andere Masche: Verkäufe sollen direkt an der Haustür bezahlt werden. Dann kann Falschgeld im Spiel sein. Doch Albicker kann beruhigen: „Dass Barverkäufe mit Falschgeld bezahlt werden, ist die absolute Ausnahme.“
Die Tipps der Polizei zum sicheren Geschenkekauf im Internet
Polizeisprecher Albicker hat Tipps, wie sich Käufer und Verkäufer gegen Betrug im Internet schützen können. „Wichtig ist es, sich auf sein „Bauchgefühl“ zu verlassen und ein gesundes Misstrauen an den Tag zu legen“, rät Albicker. Direkt an die Verbraucher gesprochen, sagt er: „Fragen Sie bei dem vermeintlichen Verkäufer intensiv nach! Sollte Ihr Misstrauen nicht beigelegt sein, lassen Sie die Finger davon.“ Auch die vorschnelle Übersendung von Ausweisdaten und -dokumenten sei kein Hinweis auf die Seriosität eines Anbieters. „Nutzen Sie den Käuferschutz von Online-Bezahlformen und informieren Sie sich, wann dieser gilt“, so Albicker. „Geht der Verkäufer nicht darauf ein, ist dies ein Hinweis auf einen möglichen Betrug.“

Auch die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes gibt Tipps und weist auf einige Sicherheitsmaßnahmen hin: „Vorsichtig sollte man bei unschlagbar günstigen Angeboten im Internet sein“, rät Stefanie Hinz, Vorsitzende der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. „Dahinter kann sich ein sogenannter Fake-Shop verbergen.“ Fake-Shops sind gefälschte Online-Verkaufsplattformen, die aber professionell aufgemacht mit Produktbildern und Informationen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einem gefälschten Impressum täuschend echt aussehen.
Das Problem: Die Betreiber bieten ihre Ware nur gegen Vorkasse an, liefern nach Zahlung der Ware aber kein Produkt oder bieten minderwertige Ware zu einem überhöhten Preis. „Fake-Shops sind nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen. Deshalb raten wir beim Online-Shoppen unbedingt zur Vorsicht“, betont Hinz. „Das heißt: Vor dem Kauf immer auf den Preis, die Zahlungsarten und das Widerrufsrecht achten“, so Hinz weiter. Ein leicht zu findender Verweis auf das Widerrufs- und Rückgaberecht kann beispielsweise dabei helfen, seriöse Anbieter von Betrügern zu unterscheiden. Ebenso empfiehlt es sich, Informationen oder Erfahrungen anderer Kunden über unbekannte Verkaufsplattformen vor einem Kauf im Internet zu recherchieren.