Mit großen Erwartungen, jeder Menge Tatendrang und vielen Ideen waren Stefanie Arndt und ihre Mitstreiter vom Social Club Starnabis in Tiengen vergangenes Jahr an den Start gegangen, als Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland unter bestimmten Vorgaben legalisiert worden sind. Ein Jahr später ist nicht mehr viel übrig von der Euphorie. Die Pläne für vereinseigene Pflanzanlage sind geplatzt, der Verein wurde inzwischen aufgelöst. Sogar beruflich hat Arndt umgesattelt und ihren CBD-Shop in der Tiengener Innenstadt geschlossen. Die Bürokratie habe allen Zielen den Garaus gemacht, schildert sie im Gespräch mit unserer Zeitung. Aber was ist genau passiert?

Großer Zulauf nach Legalisierungsbeschluss

Zur Erinnerung: Die Gründung des Starnabis Social Clubs als einem der ersten überhaupt in Deutschland war bereits vor dem offiziellen Inkrafttreten der sogenannten Cannabis-Legalisierung zum April 2024 vollzogen worden. Nur wenige Tage nach dem entsprechenden Bundestagsbeschluss im Februar zählten die Vereinsgründer bereits 200 Mitgliedsanfragen, bis Ende Juni gab es laut Arndt bereits 350 Anmeldungen.

Mit großem Eifer gingen die Initiatoren der Anbauvereinigung in der Folge ans Werk. Zwar waren selbst nach Inkrafttreten des Legalisierungsgesetzes noch monatelang wesentliche Details rund um Konsum und Anbau ungeklärt. Doch für den Zeitpunkt, ab dem Anbaulizenzen erteilt werden sollten, wollte der Social Club vorbereitet sein. Die Erarbeitung von Jugendschutz- und Präventionskonzepten, die Schulung von vereinseigenen Experten, auch die Suche nach einem geeigneten Anbauort – die Stellung wesentlicher Weichen nahm der Verein zügig in Angriff, wie Arndt im Sommer vergangenen Jahres berichtete.

Spätestens zum Jahreswechsel wollte der Social Club Starnabis die erste Ernte aus eigenem Anbau an seine Mitglieder verteilen können, so die Maßgabe. Doch es sollte anders kommen.

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Bürokratie zermürbt Initiatoren und Vereinsmitglieder

Inzwischen ist der in Tiengen beheimatete Social Club Geschichte. „Erst haben die Mitglieder zunehmend die Geduld verloren. Schließlich habe ich keinen Ausweg mehr gesehen“, so fasst Arndt auf Anfrage die Entwicklung zusammen. Verantwortlich dafür macht sie vor allem die zuständige Genehmigungsbehörde, dem Regierungspräsidium Freiburg.

„Die Auslegung der Bestimmungen des Konsumcannabisgesetzes durch die dortigen Mitarbeiter resultierte in Vorgaben, die unter normalen Umständen und mit einem vertretbaren finanziellen Aufwand nicht zu erfüllen waren“, so Arndt. So hätte der Verein Vorleistungen im sechsstelligen Euro-Bereich erbringen sollen, ohne dass die Erfolgsaussicht des Genehmigungsantrags wesentlich verbessert worden wäre.

Zudem seien ständig neue Hinderungsgründe aufgetaucht. Es sei der Eindruck entstanden, als sei das eigentliche Ziel, die Legalisierung doch noch „durch die Hintertür“ zu verhindern, schildert sie ihren Eindruck. Das Ergebnis der Bundestagswahl mit Regierungswechsel und damit verbunden unsichere Zukunftsperspektiven, was die Cannabis-Freigabe anbelangt, sei der letzte Tropfen gewesen, der Arndt und ihre verbliebenen Unterstützer zur Aufgabe gebracht hätten, sagt sie.

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RP weist Vorwürfe zurück

Das derart kritisierte Regierungspräsidium Freiburg, im Übrigen landesweit zuständige Erlaubnisbehörde für Anbau-Lizenzen, kann die Vorwürfe indes nicht so recht nachvollziehen. „In Anbetracht der neuen und komplexen Materie liegt es in der Natur der Sache, dass es im Detail zu unterschiedlichen Meinungen bezüglich der Auslegung des Gesetzes kommen kann“, hält Behördensprecherin Heike Spannagel auf Nachfrage fest. Das Konsumcannabisgesetz werde jedoch „mit großer Sorgfalt und entsprechend der Vorgaben des Gesetzgebers“ angewendet.

Ziel sei es, die Anbauvereinigungen so zu beraten, „dass die Verfahren möglichst zum positiven Abschluss gebracht werden können.“ Mit der großen Mehrzahl der Anbauvereinigungen befinde sich das RP dabei im „guten und konstruktiven Austausch“, so Spannagel weiter. Freilich könne es aber aufgrund fehlender Erfahrungswerte und etwaiger Nachforderungen von relevanten Unterlagen zu Reibungen und mitunter Verzögerungen kommen, räumt sie ein.

Mit welchen Kosten ein Verein rechnen müsse, um die räumlichen und formalen Voraussetzungen für eine Erteilung einer Anbaulizenz zu erfüllen, dazu kann das RP keine konkreten Aussagen treffen. Vielsagend heißt es dazu: „Darüber führen wir keine Statistik, möchten aber darauf hinweisen, dass sich die Einzelfälle innerhalb einer so großen Bandbreite bewegen, dass ein Durchschnittswert wohl nur eine geringe Aussagekraft hätte.“

Mehr als 100 Anträge in einem Jahr

„Wir haben bislang 23 Erlaubnisse erteilt und fünf versagende Entscheidungen getroffen. Sechs Anträge wurden zurückgenommen“, schildert Heike Spannagel. Es seien aber auch noch sieben verwaltungsgerichtliche Klageverfahren anhängig – eben aufgrund von strittigen Detailfragen. Weitere 70 Genehmigungsanträge lägen noch vor und würden entsprechend dem zeitlichen Eingang abgearbeitet.

Für die Geschwindigkeit und Erfolgsaussichten eines Anbau-Antrags seien laut RP vor allem „Vollständigkeit und Qualität der eingereichten Unterlagen“ der Anbauvereinigung entscheidend – ebenso komme es maßgeblich darauf an, „wie zügig und zielgenau die jeweiligen Anbauvereinigungen die erforderlichen Nacharbeiten auf die Hinweise und Hilfestellungen der Erlaubnisbehörde umsetzen können“, verdeutlicht Spannagel.

Noch immer mangelt es an Erfahrungswerten

Ein Jahr nach Inkrafttreten der Antragsmöglichkeit für Anbaulizenzen zeige sich derweil, dass auch bei gut aufbereiteten Unterlagen häufig noch Nachbesserungsbedarf bestehe, räumt das RP ein. Zu erklären sei dies mit fehlenden Erfahrungswerten im Umgang mit dem Gesetz. Dabei gehe es häufig um die Vollständigkeit der Unterlagen.

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Mit Blick auf die Ablehnungen gründen diese unter anderem auf signifikanten Verstößen gegen gesetzliche Verbote, mangelnder Mitwirkung über einen Zeitraum von über sechs Monate, teils ohne Aussicht auf Besserung, sowie auf Aspekten „mangelnder Zuverlässigkeit“, schildert die Sprecherin des RP.