Das Gesetz, das Erwachsenen den Konsum und Besitz von Cannabis in bestimmten Grenzen erlaubt, ist nun etwas mehr als zwei Monate alt. Doch in der Praxis zeigen sich offenbar an vielen Stellen noch Unsicherheiten und Missverständnisse bei den Menschen. Wir sprachen darüber mit Stefanie Arndt, Inhaberin des Tiengener Fachgeschäfts Starnabis und Gründerin des ersten Social Clubs in der Region, und der Fachstelle Sucht.
Der Umgang sei entscheidend
Gerade ihre jungen Kunden erlebt Stefanie Arndt als verantwortungsbewusst, die, wie sie sagt, gut informiert sein möchten. Deshalb müsse es strenge Regeln geben „und das muss auf Faktenbasis, logisch und vertretbar sein“, so die Geschäftsführerin.
Für die Zukunft hoffe sie nicht, dass die Menschen mit Cannabis so umgehen wie heutzutage mit Alkohol. „Ich hoffe, dass wir in Zukunft verantwortungsbewusster mit Alkohol und Tabak umgehen, weil wir jetzt gerade lernen, dass wir mit Cannabis verantwortungsbewusst umgehen müssen.“
Zusammenarbeit mit der Fachstelle Sucht
Im Juli will auch Stefanie Arndt den Antrag auf die Anbaulizenz für ihren Social Club einreichen. Innerhalb von zwölf Wochen müsse der Antrag bearbeitet und genehmigt werden.

Maximal 500 Mitglieder darf ein solcher Club haben. Arndt liegen rund 350 Anmeldungen vor, wie sie sagt. Gegen Ende Oktober werde dann der erste Anbau starten und im Januar 2025 stehe die erste Ernte an. „Wir arbeiten extrem eng mit der Stadt und dem Landkreis zusammen“, sagt Stefanie Arndt.
Die Fachstelle Sucht wird einen Lehrgang für die Präventionsbeauftragten anbieten, die der Social Club gemäß gesetzlicher Regelung benennen muss. Der Vorstand des Vereins, das sind neben Stefanie Arndt drei weitere Mitglieder, wird den Lehrgang absolvieren, kündigt die Geschäftsfrau an.
Das Konzept für die speziellen Schulungen für Präventionsbeauftragte wird aktuell noch erarbeitet, sagt Jonas Firnkes, Leiter der Fachstelle Sucht Waldshut, auf Nachfrage. Da in der Region bisher eben nur der Social Club von Stefanie Arndt bekannt sei, rechne Jonas Firnkes mit überregionalen Schulungen.
Für die Fachstelle Sucht hat sich seit dem 1. April nicht viel getan, sagt Firnkes. Die Zuweisungen seien zwar zurückgegangen, dies habe sich aber schon im vergangenen Jahr abgezeichnet. Zudem sei das Interesse der Fachkräfte und Lehrkräfte hoch, für die es ebenso eigene Schulungen gibt, so Jonas Firnkes. Er erwarte aber nicht, dass sich in der Praxis viel ändern werde.
Was ändert sich noch ab dem 1. Juli?
Ab dem 1. Juli können die Social Clubs, also Anbauvereinigungen, angemeldet werden. Daneben tritt der erhöhte Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Millimeter Blutserum für Autofahrer tritt in Kraft. Die aktuelle Regelung legt einen Grenzwert von einem Nanogramm fest.
Die Erhöhung des Grenzwertes trifft aber auch auf Gegenstimmen. In einer Pressemitteilung des Auto Clubs Europa spricht sich dessen Vorsitzender Stefan Heimlich dagegen aus: „Die bisherige Studienlage ist völlig unzureichend, um den Grenzwert um das 3,5-fache zu erhöhen. Denn keiner weiß aktuell, ab welchem Wert die Fahrsicherheit bei Cannabis-Konsum beeinträchtigt wird.“ Zudem sei noch nicht entschieden, welche Regelungen für Radfahrer gelten sollen.
Der ADAC beurteilt den neuen THC-Grenzwert ähnlich kritisch. Wie der Verband auf seiner Internetseite darstellt, habe die Expertengruppe, der die Bundesregierung folgt, „die Grenzen des mit Blick auf die Verkehrssicherheit Vertretbaren“ ausgereizt. Zudem ist der ADAC der Ansicht, „dass Personen, die unter der Wirkung von Cannabis stehen, kein Kraftfahrzeug führen sollen“.