Wer am ersten, warmen Aprilwochenende unterwegs war, der konnte mancherorts einen bestimmten Geruch wahrnehmen: Cannabis. Seit Monatsbeginn ist Besitz und Konsum unter bestimmten Bedingungen in Deutschland erlaubt. Überall ist der Konsum allerdings nicht gestattet: in „Sichtweite“ von 100 Metern um Schulen, Spielplätze, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Sportplätze beispielsweise.
Online sind diese Plätze auf der sogenannten Bubatzkarte rot markiert. Dadurch fallen einige attraktive Orte für Cannabiskonsumenten weg – auch in Konstanz; wie Schänzle, Herosé-Park, Stadtgarten, Hörnle – und Klein-Venedig. Von hier aus ist es nur ein kurzer Weg über die Kunstgrenze in den Kreuzlinger Seeburgpark. Kann zum Kiffen einfach kurz die Grenze überquert werden?
Darf in der Schweiz Cannabis konsumiert werden?
Vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit heißt es zur rechtlichen Lage von Cannabiskonsum in der Schweiz: „Der Konsum von Cannabis mit einem Tetrahydrocannabinol (THC)-Gehalt von mindestens einem Prozent ist in der Schweiz grundsätzlich verboten.“
Seit einigen Jahren gibt es allerdings Einschränkungen dieses Verbots, wenngleich die nicht ganz eindeutig sind. So antwortet die Kantonspolizei Thurgau auf eine Anfrage des SÜDKURIER zu dem Thema: „Der Besitz bis zu zehn Gramm Cannabis ist für den Eigenkonsum in der Schweiz straffrei, das gilt für alle sich in der Schweiz befindenden Personen.“
Wer mehr als zehn Gramm bei sich trägt, werde bei der Staatsanwaltschaft angezeigt – und der Konsum von Cannabis „wird mit einer Ordnungsbuße von 100 Franken bestraft“, heißt es von der Kantonspolizei. Also: Der Besitz in geringen Mengen ist straffrei, der Konsum wird allerdings mit einer Geldstrafe belegt. Damit ist die Schweiz in diesem Bereich also restriktiver als Deutschland und öffentliches Cannabis-Rauchen wird bestraft.
Darf man mit Gras über die Grenze?
Bei der Frage, ob denn Cannabis überhaupt über die Grenze gebracht werden darf, gibt es zudem unterschiedliche Regeln in der Schweiz und in Deutschland. „Das Einführen von Cannabis in Mengen von bis zu 10 Gramm in die Schweiz ist straffrei“, heißt es von Simon Erny, Pressesprecher des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit BAZG. Vom Hauptzollamt Singen heißt es auf Anfrage wiederum: „Die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Cannabis ist weiterhin verboten und strafbar.“
Zusammengefasst: Wer an der Grenze von Schweizer Zöllnern kontrolliert wird und geringe Mengen Cannabis – bis 10 Gramm – bei sich trägt, dürfte keine Probleme haben. Allerdings gilt das nur für einen „möglichen, aber nicht ausgeführten Eigenkonsum“, so die Kantonspolizei.
Aber nicht nur der durchgeführte Konsum in der Schweiz – wie bereits beschrieben – kann teuer werden, wer bei der Rückkehr nach Deutschland vom hiesigen Zoll mit Cannabis erwischt wird, muss ebenfalls mit einer Strafe rechnen.