Wer einen Strafbefehl erhält, hat in Deutschland die Möglichkeit, dagegen innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen. Dann kommt es zur öffentlichen Hauptverhandlung, in der man die Möglichkeit erhält, das Gericht von der eigenen Unschuld zu überzeugen oder die vorgesehene Strafe zu verringern.
Dass diese Strategie auch nach hinten losgehen kann, zeigt der aktuelle Fall vor dem Amtsgericht Bad Säckingen: Ein 34-Jähriger legt Einspruch gegen eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe ein. Nach der Hauptverhandlung entscheidet Richterin Stefanie Hauser: Die Freiheitsstrafe wird vollstreckt – der Mann muss ins Gefängnis.
Angeklagter verletzt und beleidigt Polizisten
Vorgeworfen wurde ihm, im Jahr 2023 die Kunden einer Tankstelle im westlichen Kreisgebiet belästigt zu haben, woraufhin die Polizei anrückte, um ihn zu kontrollieren. Bei der Personenkontrolle leistete der damals 32-Jährige erheblichen Widerstand. Es kam zum Gerangel, bei dem ein Polizist verletzt wurde.
Zudem beleidigte der Mann, der zu diesem Zeitpunkt unter Alkohol und möglicherweise auch anderen Drogen stand, die Polizisten mit zahlreichen Bezeichnungen, von denen „Drecksbullenpack“ noch eine der harmloseren war. Damit machte er sich dem Widerstand und dem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte sowie der Körperverletzung und der Beleidigung schuldig.
„Wir sind uns einig, dass Sie Hilfe brauchen“
Die Vorwürfe räumte der Angeklagte ein. Auch wenn er sich nicht erinnern könne, halte er es für möglich, dass sich der Vorfall wie von den Polizisten beschrieben ereignet hat. Die Diskussion vor dem Amtsgericht drehte sich folglich um die Frage nach der Strafzumessung. Das Ziel der Verteidigung war, wie Rechtsanwältin Christine Küpfer klar kommunizierte, die im Strafbefehl vorgesehene Bewährungsstrafe von sechs Monaten angesichts der starken Alkoholisierung des Angeklagten zum Tatzeitpunkt zu reduzieren.
Der arbeitslose Angeklagte kämpft seit Jahren mit einer schweren Abhängigkeit von Alkohol und anderen Drogen. Zudem ist der Vater von drei Kindern hoch verschuldet und leidet unter einer Persönlichkeitsstörung. „Wir sind uns einig, dass Sie Hilfe brauchen“, so Richterin Hauser über die prekäre Lebenssituation des mehrfach und einschlägig vorbestraften Angeklagten.
Fünf Monate Haft statt sechs Monate Bewährung
Mit dem Plädoyer von Staatsanwältin Mehling kippte die Verhandlung allerdings in eine unerwartete Richtung: „Ich sehe keinen Grund, warum man diese Strafe zur Bewährung aussetzen sollte“, so die Staatsanwältin, die bezweifelte, dass man dem Angeklagten eine positive Sozialprognose stellen könne. Die Versuche von Verteidigerin Küpfer, dieser Auffassung mit einer erneuten Beweisaufnahme und einer Befragung der Partnerin des Angeklagten entgegenzutreten, blieben vergebens.
Fünf Monate Haft statt sechs Monate Bewährung, so das Urteil von Richterin Hauser: „Alles andere hat nicht gewirkt, daher müssen wir jetzt Fakten schaffen. Sie müssen aktiv werden und Verantwortung übernehmen.“