Ein Mann soll seiner Ex-Frau über einen langen Zeitraum nachgestellt haben. Kaum etwas hatte der 52-Jährige unversucht gelassen, um Kontakt zu seiner ehemaligen Geliebten aufzunehmen. Diese fühlte sich davon stark bedroht. Vor dem Amtsgericht zeigt sich das Ausmaß der Dramatik des Konflikts: Als die Frau als Zeugin aussagen soll, droht der Angeklagte, ihr etwas anzutun. Richterin Stefanie Hauser kann eine Eskalation verhindern und verurteilt den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 1400 Euro.

Große Emotionen im Amtsgericht Bad Säckingen

Zwischen November 2023 und April 2024 soll dieser wiederholt den Kontakt zu seiner Ex-Frau gesucht haben, indem er sie mehrfach per E-Mail und Telefon kontaktiert, E-Mails an den Arbeitgeber gesendet und sie an ihrem Arbeitsplatz und ihrer Wohnanschrift aufgesucht habe.

Auch über die gemeinsame Tochter habe er versucht, Kontakt zu ihr herzustellen, obwohl ihm eine Kontaktaufnahme durch das Gewaltschutzgesetz untersagt worden war. „Hierdurch hat er die Geschädigte unter massiven psychischen Druck setzen wollen und bewusst deren entgegenstehenden Willen missachtet“, so die von Staatsanwalt Tobias Scherm vorgetragene Anklageschrift.

Dass der gesamte Vorfall mit großen Emotionen verbunden war, wurde bereits zu Beginn der Verhandlung klar. Schon bei Betreten des Verhandlungssaals versuchte der Angeklagte in aggressivem Ton, die Öffentlichkeit des Raumes zu verweisen. Schnell machte er klar: Verhandelt wird mit ihm nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Ein entsprechender Antrag folgte zugleich. Amtsrichterin Hauser folgte dem nach längerer Bedenkzeit, auch wenn sie ihn auf die Vernehmung zur Sache und die Beweisaufnahme beschränkte.

Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist möglich, wenn das Gericht bei einer öffentlichen Verhandlung eine Gefahr der Verletzung schutzwürdiger Interessen des Angeklagten sieht und höher gewichtet als das Interesse der Öffentlichkeit. Dieser Auffassung war Staatsanwalt Scherm zuvor entgegengetreten.

Angeklagter droht Zeugin – Richterin verhindert Eskalation

Was in den folgenden zwei Stunden im Gerichtsaal passierte, fasste Richterin Hauser später als „intensive Erörterung der Lebensumstände des Angeklagten“ zusammen – dass es dabei hoch emotional zuging, war auch außerhalb des Gerichtssaals zu spüren. Mehrfach unterbrach Hauser die Sitzung, um mit der als Zeugin geladenen Ex-Frau des Angeklagten zu sprechen.

Schon vor der Verhandlung habe dieser gedroht, ihr etwas anzutun, wenn sie sich sehen, und diese Drohung erneuerte er vor Gericht. Eine Zeugenaussage in Anwesenheit des Angeklagten war unter diesen Umständen trotz mehrerer anwesender Justizvollzugsbeamten nicht möglich.

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Eine weitere halbe Stunde später dann der Durchbruch: Der Angeklagte beschränkt den Einspruch gegen seinen Strafbefehl auf die Rechtsfolgen oder kurz: Er gesteht und verzichtet auf die Befragung seiner Ex-Frau. Welchen Aufwand Richterin Hauser betrieben hatte, um den aufgebrachten Mann von der Vernünftigkeit dieser Entscheidung zu überzeugen, kann nur erahnt werden – in ihrem Urteil stellte sie fest: „Wir müssen froh sein, dass wir das Verfahren ohne Eskalation zu Ende führen konnten“. Sie verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 40 Euro wegen Nachstellung, Beleidigung und Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz und blieb damit unter dem Strafbefehl.

„Lassen Sie sich nicht zu irgendetwas hinreißen, das Sie später bereuen werden“

Die Milde ihres Urteils ließe sich mit den erheblichen psychischen Belastungen des Angeklagten in Folge der Trennung von seiner Frau erklären. Seitdem leide der Mann aus dem westlichen Kreisgebiet unter schwersten Depressionen, verweigere sich allerdings einer stationären Behandlung. Seinen Job habe er verloren, genau wie den Kontakt zu seinen Kindern. Hinzu kommen körperliche Probleme infolge eines Unfalls.

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„Wir sehen, dass das alles für Sie eine erhebliche psychische Belastung dargestellt hat“, so Hauser in ihrem Urteil, in dem sie die harten Lebensumstände des Angeklagten als strafmildernd würdigte und zudem andeutete, dass im Falle dieses Beziehungskonflikts „nicht immer alles schwarz-weiß sein muss“. Der Angeklagte müsse aus ihrer Sicht Abstand gewinnen und sich Hilfe holen. Ihre Ausführungen schloss Hauser mit einem Appell: „Lassen Sie sich nicht zu irgendetwas hinreißen, das Sie später bereuen werden“.