Am Ende waren sich die drei Rechtsgelehrten in ihren schwarzen langen Roben einig. Strafverteidiger Claudio Helling schloss sich dem Plädoyer des Ersten Staatsanwalts Tobias Haselwander an und Richterin Lea Uttner übernahm vollumfänglich, was die beiden ihr als Urteil vorgeschlagen hatten. Eine 44-Jährige, die sich vor dem Amtsgericht Waldshut-Tiengen wegen leichtfertiger Geldwäsche zu verantworten hatte, kommt mit einer Verwarnung davon. 85 Tagessätze zu zehn Euro Strafe muss sie lediglich dann bezahlen, wenn sie sich binnen der nächsten zwei Jahre etwas zuschulden kommen lässt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
So zäh der Prozess begonnen hatte, so schnell war er jetzt auch vorbei. Vor einigen Monaten musste das Verfahren ausgesetzt und vollkommen neu aufgerollt werden, weil Verteidiger Helling der Staatsanwaltschaft schwere Versäumnisse bei den Ermittlungen vorgeworfen hatte. Als es vor wenigen Tagen wieder losging, waren von sieben geladenen Zeugen nur zwei erschienen. Zum zweiten Verhandlungstag waren neben anderen nun auch eine Zeugin eigens von der friesischen Nordseeküste angereist und eine andere aus der Region Frankfurt.
Verteidigung: Angeklagte lebt am Existenzminimum
Die beiden wurden noch in den Zeugenstand gebeten, obwohl es schon nicht mehr notwendig war. Denn zu diesem Zeitpunkt hatte Verteidiger Helling seinen Einspruch gegen den Strafbefehl mit Zustimmung des Staatsanwalts bereits auf die Rechtsfolgen beschränkt. Das heißt: Die Beweisaufnahme war abgeschlossen, es ging nur noch um das Strafmaß. Vorgeworfen wird der Frau, in der Zeit zwischen Juli 2023 und November 2023 in insgesamt 16 Zahlungen auf zwei Konten bei unterschiedlichen Geldinstituten 32.207,17 Euro eingenommen zu haben, die sie umgehend an Online-Finanzdienstleister in den Vereinigten Staaten und in Luxemburg weitergeleitet hatte. Das Geld, so der Vorwurf, stamme aus Betrugstaten, die allesamt dem Bereich Love Scamming, also dem Liebesbetrug im Internet, zugeordnet werden können.
Der springende Punkt war nun wie viel der insgesamt rund 32.000 Euro die Frau an die Opfer zurückbezahlen muss. Ihr Verteidiger legte dar, dass sie am Existenzminimum lebe und er keine Chance sehe, dass sie das ganze Geld zurückbezahlen könne. Sie habe schließlich keinen Cent von den Zahlungen behalten, sondern alles weitergeleitet. Knapp 5000 Euro von den letzten Zahlungen konnten noch einem ihrer Konten sichergestellt werden, bevor auch diese weitergeleitet wurden. Dieses Geld soll an drei der Opfer ausgezahlt werden, darunter die Frau, die aus Friesland angereist kam. Sie ging nach ihrer Vernehmung auf die Angeklagte zu und tröstete diese: „Sie sind doch auch ein Opfer“.
„Wir müssen das verfolgen von Rechtswegen“, sagte der Erste Staatsanwalt fast schon entschuldigend mit Blick auf die Gesetzeslage, die auch leichtfertige Geldwäsche unter Strafe stellt. „Wir sehen aber auch, dass Sie nicht die typische Geldwäscherin sind“, sagte er zur Angeklagten. Ganz ohne finanzielle Belastungen kommt die Angeklagte dann aber doch nicht davon: Die Kosten des Verfahrens muss sie tragen. Die Bewährung wurde auf zwei Jahre festgesetzt.