Als Untersuchungshäftling hat ein 33 Jahre alter Mann aus Nordafrika das Amtsgericht in Waldshut betreten, auf freiem Fuß hat er es nach mehrstündiger Verhandlung wieder verlassen. Auf Antrag von Verteidigerin Waltraud Salomon hat Amtsrichterin Maria Goj den Haftbefehl gegen den Mann unter strengen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Rund ein halbes Jahr saß der Mann in Untersuchungshaft wegen zweier Vorfälle im Mai, die sich in der Verhandlung vor dem Amtsgericht nicht vollends aufklären ließen.

Zwei wichtige Zeugen kommen nicht zur Verhandlung

Dies auch, weil zwei wichtige Zeugen ohne jegliche Entschuldigung nicht erschienen sind. Sie werden nun zu einem Folgetermin am 5. Dezember geladen, müssen obendrein je 150 Euro Ordnungsgeld bezahlen oder wahlweise drei Tage in einer Haftanstalt verbringen. Bei den Zeugen handelt es sich um zwei Mitarbeiter eines Sicherheitsdiensts in einer Flüchtlings-Gemeinschaftsunterkunft im südwestlichen Teil des Kreises Waldshut.

Heftiger Streit in Flüchtlingsunterkunft

In jener Unterkunft kam es Ende Mai zu einem heftigen Streit zwischen Flüchtlingen aus drei nordafrikanischen Staaten. Während dieser Auseinandersetzung, so verlas es Lea Habersack von der Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift, soll der Angeklagte ein Messer gezückt und einen anderen Mann, der an jenem Tag zu Gast in der Unterkunft war, am Kopf und im Gesicht mit einem Küchenmesser verletzt haben. Beide Schnittverletzungen mussten anschließend genäht werden.

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Die als Zeugen geladenen damals herbeigerufenen Polizeibeamten belasteten den Angeklagten. Allerdings stützten sie ihre Aussagen in wesentlichen Teilen auf Angaben, die ihnen die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes am Tatort gemacht hatten.

Streit vor dem Busbahnhof in Waldshut

Nur wenige Tage später hatte der Angeklagte eine weitere Begegnung mit der Polizei. Dieses Mal am Busbahnhof in Waldshut. Dort, so räumte er ein, sei er in Streit mit einem anderen Mann geraten, weil er die verwechselnd ähnlich aussehenden Regenschirme der beiden zunächst verwechselt hatte. Die Staatsanwaltschaft wirft im vor, seinem Kontrahenten den Schirm zweimal auf den Kopf geschlagen und anschließend mit einem Pfefferspray in sein Gesicht geschlagen zu haben.

„Die sind auf uns losgegangen und haben uns zusammengeschlagen“, sagte der Angeklagte zu den Vorfällen in der Gemeinschaftsunterkunft. Und zum Vorfall am Busbahnhof räumt er den Streit um die Schirme an, Pfefferspray aber habe er weder besessen noch eingesetzt. Dies deckt sich mit den Angaben einer Zeugin, die sicher ist, dass es zwei unterschiedliche Personen waren, die mit dem Schirm schlugen und Pfefferspray versprühten: „Der eine trug eine schwarze Mütze, der andere einen schwarzen Hut.“

Auf freiem Fuß mit strengen Auflagen

Am Donnerstag, 5. Dezember, sollen nun die beiden Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes als Zeugen aussagen. Danach werden die Plädoyers gehalten und dann soll das Urteil gesprochen werden. Wenn der Angeklagte die Auflagen einhält, kann er mindestens bis dahin auf freiem Fuß leben. Dreimal pro Woche muss er sich persönlich im Polizeirevier in Waldshut melden. In Untersuchungshaft saß er seit dem Vorfall am Busbahnhof in Waldshut Ende Mai.

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