Es geht um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung und die Kontrollen sind verdachtsunabhängig: Am Dienstag kontrollierte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls im gesamten Bundesgebiet Taxi- und Mietwagengewerbe. Auch im Bezirk des Hauptzollamts Lörrach waren an den Standorten Lörrach, Freiburg und Offenburg 62 Bedienstete, auch mit Unterstützung von Partnerbehörden, im Einsatz.

Die Beamten befragten laut Informationen des Hauptzollamts 81 Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsbedingungen. Außerdem wurden in 21 Unternehmen zahlreiche Geschäftsunterlagen eingesehen.

Im Fokus der Prüfung stand die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II, sowie die illegale Beschäftigung von ausländischen Angestellten.

Wurde der Mindestlohn nicht unterschritten?

Im Personenbeförderungsgewerbe spielt insbesondere die Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz eine bedeutende Rolle. Seit dem 1. Juli 2022 beträgt dieser 10,45 Euro je Arbeitsstunde.

Nach ersten Erkenntnissen wurde in acht Fällen der gesetzliche Mindestlohn nicht in korrekter Höhe ausbezahlt. Es ergaben sich elf Hinweise auf vorenthaltene Sozialversicherungsbeiträge. Ein ausländischer Beschäftigter wurde angetroffen, welcher keine Arbeitserlaubnis vorweisen konnte, und drei Fahrer stehen im Verdacht, neben den Lohnzahlungen zu Unrecht Sozialleistungen zu beziehen. Den Erkenntnissen wird noch durch eingehendere Prüfungen nachgegangen.

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