Auf dem Gebiet der Schweizer Nachbargemeinde Wasterkingen soll ein Windpark entstehen. Zu Fuß sind es von dort aus nur wenige Gehminuten nach Klettgau-Bühl, Dettighofen oder Hohentengen.

Geplant sind nach Angaben des Kantons Zürich drei Windräder. Diese umfassen jeweils eine Gesamthöhe von 220 Metern und Rotoren mit einem Durchmesser von 160 Metern. Der Standort soll im Austausch zwischen der Baudirektion des Kantons und den Gemeinden nach einer Abwägung von Energiepotenzial und Schutzaspekten festgesetzt worden sein.

Angrenzende Gemeinden zeigen sich überrascht

Zu einem wirklichen Dialog kam es laut Gemeinderat Wasterkingen jedoch nie. Und auch die angrenzenden deutschen Gemeinden zeigen sich überrascht von dem Vorhaben. In einer gemeinschaftlichen Stellungnahme äußern sich Bürgermeisterin Marion Frei (Dettighofen), Bürgermeister Jürgen Wiener (Hohentengen) und Bürgermeister Ozan Topcuogullari (Klettgau) auf Nachfrage.

Jürgen Wiener
Jürgen Wiener | Bild: Nico Talenta

„Wir wurden vom Kanton Zürich über die geplanten Windkraftanlagen nicht informiert. Es erfolgte an keine unserer Gemeinden Informationen zu Größe der Anlagen (Höhe), Anzahl der Anlagen, Zeitpunkt, Erschließung, Logistik, etc.“ Über verschiedene andere Wege hätten die Bürgermeister auf der deutschen Seite Informationen zum Thema erhalten. Selbst die Schweizer Amtskollegen seien irritiert gewesen, dass die deutschen Nachbargemeinden nicht involviert wurden.

Das Vorhaben sei grundsätzlich gut

Prinzipiell stehen die Gemeinden in der Region Hochrhein-Bodensee den Vorhaben der Schweiz nicht negativ gegenüber: „Die Nutzung regenerativer Energiequellen führt zu einer erheblichen Reduktion klimaschädlicher Emissionen und gewährleistet eine langfristige, regionale Versorgungssicherheit der Bevölkerung mit Energie.“

Marion Frei
Marion Frei | Bild: Nico Talenta

Allerdings „würden wir es jedoch im Sinne einer guten Grenzbeziehung und Nachbarschaft sehr begrüßen, wenn wir in die weiteren Planungen enger beziehungsweise überhaupt mit einbezogen werden“, so wörtlich in der gemeinsamen Stellungnahme. So sei etwa die Ertüchtigung der grenzüberschreitenden Strominfrastruktur von besonderer Bedeutung. Auch Emissionsgrenzwerte und Abstände zu Wohnhäusern müssten nach deutschem Recht eingehalten werden.

Mitsprache notfalls durch deutsche Zufahrtsstraße erzwingen

„In den Planungen ist erwähnt, dass eine verkehrliche Erschließung über deutsches Gebiet erfolgen soll. Hier ist die Zufahrt über die L164 zur Schweizer Grenze vorgesehen. Dieser Streckenabschnitt (Landesstraße) ist jedoch für den Lastwagen-Verkehr gesperrt.“ Ein Einfluss könnte an dieser Stelle über die Nichterteilung von Sondernutzungsrechten der Straße erfolgen.

Ozan Topcuogullari
Ozan Topcuogullari | Bild: Nico Talenta

Frei, Wiener und Topcuogullari hoffen zukünftig auf eine bessere Kommunikation und einen Informationsaustausch mit dem Kanton Zürich.

Baudirektion des Kantons Zürich widerspricht

„Das Amt für Raumplanung des Kantons Zürich ist zum Thema Richtplanung Windenergie nicht nur im Austausch mit den Gemeinden im Kanton Zürich, sondern auch mit den Nachbarkantonen sowie dem Regionalverband der benachbarten Region Hochrhein-Bodensee in Deutschland“, nimmt Wolfgang Bollack von der Medienstelle der Baudirektion des Kantons Zürich Stellung. „Dazu fanden bereits zwei Dialogveranstaltungen statt. Wir sind also durchaus im Gespräch mit unseren Nachbarn.“

Wichtig ist Bollack hervorzuheben, dass es im Kanton Zürich noch keine konkreten Projekte für Windenergieanlagen gebe, auch nicht in Wasterkingen: „Solche Anlagen können nur in rechtskräftig im Richtplan festgesetzten Eignungsgebieten geplant werden.“ Dafür müsse vorerst das Richtplanverfahren abgeschlossen werden. Werde das Projekt in Zukunft konkreter, habe es zunächst ein Nutzungsplanungs- und Baubewilligungsverfahren zu durchlaufen, in dessen Rahmen sich die Betroffenen einbringen könnten – auch von deutscher Seite.

So soll es weitergehen

Auch im Rahmen der öffentlichen Anhörung zu Richtplanvorlagen hätten sich Bürger, Organisationen und Behörden aus den Nachbarkantonen und aus dem benachbarten Deutschland äußern können.

„Die Rückmeldungen werden nun wie alle anderen ausgewertet und bilden die Grundlage für die Überarbeitung der Richtplanvorlage. Die überarbeitete Richtplanvorlage überweist der Regierungsrat dem Kantonsrat. Ein Mitwirkungsbericht gibt umfassenden Überblick über Art, Umfang und Inhalt der Rückmeldungen und zeigt auf, wie damit umgegangen wurde“, so Bollack. „Wir rechnen mit dem Antrag des Regierungsrats im dritten Quartal 2025.“ Bis dahin äußere sich die Baudirektion nicht zum Inhalt der Rückmeldungen.