Lauchringen – Der Gemeinderat Lauchringen hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, die Stelle eines Feuerwehrgerätewarts auszuschreiben. Gegenwärtig wird die Feuerwehrtechnik von vier ehrenamtlichen Gerätewarten (zwei Atemschutzgerätewarten und zwei Gerätewarten für die allgemeine Feuerwehrtechnik) besetzt. Dies sind alles Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Lauchringen. Seit 1.¦September 2024 ist zusätzlich ein Mitarbeiter des Gemeindebauhofs im Umfang von 40¦Prozent (15,6¦Stunden pro Woche) für diese Arbeit abgestellt. Bedingt durch die Aufgabenfülle beim Gemeindebauhof und die Vertretungstätigkeit im Bereich der Wasserversorgung und der Bauhofleitung konnte die Fachkraft nur zehn Prozent des vorgesehenen Zeitkontingents für die Gerätewartung aufgebringen.

In der zweiten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans, der in der Gemeinderatssitzung am 10.¦März 2022 beschlossen worden war, wurde die Prüfung einer Stelle eines Gerätewartes für die Freiwillige Feuerwehr Lauchringen empfohlen. Ein Gerätewart ist verantwortlich für die sachgerechte Wartung, Instandsetzung sowie der Lagerung einer Vielzahl an Ausstattungen zur Brandbekämpfung und technischer Hilfeleistung sowie mechanischer Hilfsmittel und Kommunikationsgeräte. Er hat die Betriebs- und Hersteller-Anweisungen, die Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr sowie die Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren einzuhalten und anzuwenden.

Des Weiteren sorgt er für die termingerechte Einhaltung aller Kontrollen, technischen Überwachungen und Wartungsintervalle der Ausrüstung sowie die dazugehörigen Dokumentationen. Weiter kann der hauptamtliche Gerätewart in die Tagesbereitschaft der Feuerwehr integriert werden. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Stelle mit 100¦Prozent, aber auch mit der Möglichkeit auf Teilzeit auszuschreiben. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Einstellungsentscheidung nach der Ausschreibung und Bewerberauswahl zu treffen und die Personalmaßnahme umzusetzen. Diese Stelle wurde im Investitionshaushalt mit 60.594¦Euro für das Jahr brutto bei 100¦Prozent veranschlagt. Im Stellenplan für den kommunalen Haushalt des Jahres 2024 ist eine 0,5-Stelle für das Amt des Gerätewarts ausgewiesen.

Entsprechend den Empfehlungen des Brandschutzbedarfsplan und den Eingruppierungsvorgaben des TVÖD (Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes) wurde seitens der Verwaltung im Bereich des Feuerschutzes auch eine Stelle für einen hauptamtlichen Gerätewart im Umfang einer 50-Prozent-Stelle bereitgestellt und ausgeschrieben. Zum 28. Februar wird im Bereich des Gemeinde Bauhofs eine Stelle frei welche dann nicht mehr besetzt werden würde. Die Stellenprozente (40 Prozent) des bisherigen Gerätewarts werden für zusätzliche Aufgaben im Bereich der Abwasserbeseitigung eingesetzt.