Am 28. September werden die städtischen Hallen wieder für Vereinsaktivitäten geöffnet. Dies gilt für die Rappensteinhalle, die Möslehalle Luttingen, die Turnhalle Rhina, den Gemeindesaal im Bürgerhaus Rotzel und das Alte Schulhaus Binzgen.
Die Stadt hat seit Ende Juli intensiv an einem Konzept zur Wiederöffnung gearbeitet. In einem Pressegespräch erläuterte Bürgermeister Ulrich Krieger zusammen mit dem Vorsitzenden des Sport- und Vereinsausschuss Raimund Huber und Liegenschaftssachbearbeiterin Irena Schlachter sowohl den neuen Sommerbelegungsplan als auch den bereits erarbeiteten Winterbelegungsplan für die städtischen Gebäude vor.
Bereits Anfang August hatte die Stadt alle Vereinsvertreter eingeladen, um die künftig geltenden Hygienevorgaben für die einzelnen Nutzergruppen und Gebäude vorzustellen. Anschließend konnten sich die Vereine um Belegungszeiten bewerben.
Neu ist, dass die Stadt auch Musikvereinen und Chören für ihre Probeaktivitäten Übungszeiten in den Hallen einräumt. Bürgermeister Ulrich Krieger erklärte, dass in vielen Probelokalen kein Musizieren oder Singen möglich gewesen wäre, da die erforderlichen Abstände nicht eingehalten werden konnten. Dem Sport- und Vereinsausschuss sei es deshalb wichtig gewesen, auch diesen Vereinen eine Räumlichkeit anzubieten.
Bürgermeister Ulrich Krieger und Raimund Huber zeigten sich erfreut darüber, dass es nun gelungen ist, alle angemeldeten Belegungswünsche erfüllen zu können. Der Sport- und Vereinsausschuss habe deshalb keine Schwierigkeiten gehabt, die neuen Hallenbelegungspläne zu genehmigen.
Beide äußerten sich lobend über die Vereine, die sich sehr kooperativ bei der Erarbeitung der Belegungspläne gezeigt haben. So haben die Fußballvereine oft auf Termine zugunsten anderer Vereine verzichtet und ihre Trainingszeiten ins Freie verlegt. Raimund Huber bedankte sich besonderes bei der Stadtverwaltung, die in vielen Gesprächen diese einvernehmliche Lösung erarbeitet und in den letzten Wochen viel Zeit dafür aufgewendet hat.
Auf die Frage, warum die Hallen erst am 28. September und nicht unmittelbar nach den Sommerferien für die Vereine zugänglich gemacht wurden, erklärte Raimund Huber: „Hierfür gibt es mehrere Gründe. Zum einen wurden die Hallen in den ersten Tagen nach Schulbeginn für Einschulungsfeiern und Elternabende benötigt.
Außerdem haben wir im Sport- und Vereinsausschuss empfunden, dass es sinnvoll ist, 14 Tage Karenzzeit einzubauen, da dann bei den Urlaubsrückkehrern, die sich eventuell unwissentlich mit Corona infiziert haben, die Ansteckungsgefahr vorbei ist.“ Wie Stadtrat Raimund Huber betonte, müssen die Hygienevorgaben eingehalten werden, um den Gesundheitsschutz zu erfüllen. Sollte eine Gruppe dagegen verstoßen, werde sie von der weiteren Nutzung ausgeschlossen. Man behalte sich Kontrollen vor.
Neu ist auch, dass während der Hallenbelegungszeit auch das Umkleiden und Belüften und Verlassen der Halle gehört. Die einzelnen Trainingsgruppen sollen sich nicht begegnen. Wenn Vereine aufgrund der allgemeinen Corona-Vorschriften die Hauptversammlungen nicht in ihren Vereinslokalen abhalten können, können sie dafür Ende Oktober und Anfang April ebenfalls die Hallen, nach vorheriger Anmeldung, benutzen.
Man habe hier eine Woche zwischen dem Wechsel der Belegungspläne freigehalten, um den Vereinen auch hier ein Angebot machen zu können. Man wolle damit auch verhindern, dass der Hallenbelegungsplan aufgrund von angemeldeten Versammlungen ständig unterbrochen werden muss.
Hygienehinweise
Die Belegungszeit ist die Zeit für die Benutzung der Halle inklusive der Umkleidezeit und Lüftung. Die Nutzung der Halle ist nur zulässig nach vorheriger Vorlage der unterschriebenen Erklärung „Hygienevorgaben für die jeweilige Halle“.
Neben den allgemeinen Hygienevorgaben der Stadt Laufenburg, muss jeder Verein spezielle Vorschriften erlassen, die auf die Ausübung der Sportart oder der verwendeten Musikinstrumente, abgestimmt sind.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Belegungspläne, die im aktuellen Amtsblatt veröffentlicht wurden, Übertragungsfehler enthalten. Die Vereine wurden entsprechend informiert und ihnen die gültigen Belegungspläne übermittelt. Auf www.laufenburg.de wurden die gültigen Pläne veröffentlicht.
Ein Auszug aus dem Hygienekonzept für den Vereinssport: Personen, die Kontakt innerhalb der letzten 14 Tage zu einer infizierten Person hatten, dürfen das Gebäude nicht betreten. Der Zutritt ist so zu regeln, dass die Trainingsgruppe das Gebäude erst betritt, wenn die vorherige Gruppe das Gebäude verlassen hat.
Weitere Vorschriften betreffen die Maskenpflicht im Gebäude, Mindestabstände, Handhygiene, Begrenzung der Teilnehmerzahl, Lüftung, Reinigung der Oberflächen, sowie Verhalten im Sanitärbereich.