Die Gemeinden und Kirchengemeinden in Laufenburg, Murg, Albbruck und Dogern sollen sich ab 2026 an der Finanzierung der auf ihrem Gebiet tätigen Sozialstation Heilig Geist mit einem jährlichen Fixbetrag von 2 Euro pro Einwohner beteiligen. Dies schlagen die Caritas-Sozialstationen Hochrhein vor, zu der die Sozialstation Heilig Geist seit 2023 gehört. Bei einem begründeten Bedarf soll ab 2027 ein weiterer Sicherstellungsbetrag von 1,50 Euro pro Einwohner und Jahr geleistet werden.
55 Prozent schießen die Kirchen zu, 45 Prozent die Gemeinden
In Albbruck und Laufenburg stimmten jetzt die Gemeinderäte zu, dass die Kommune 45 Prozent dieser Kosten übernimmt. Die restlichen 55 Prozent werden von den römisch-katholischen und evangelischen Kirchengemeidnen erbracht. Für die Gemeinde Albbruck ergibt sich damit ab 2026 ein jährlicher Fixbetrag von rund 6750 Euro, für die Stadt Laufenburg von rund 8300 Euro.
In den Gemeinderäten Albbruck und Laufenburg war Geschäftsführer Rolf Steinegger, Geschäftsführer der Caritas-Sozialstationen Hochrhein, zu Gast, um den Vorschlag zu begründen. Er verwies auf die inzwischen prekär gewordene Gesamtlage: Seit Anfang 2023 wurden in Deutschland über 1000 Sozialstationen stillgelegt, überwiegend aus finanziellen und personellen Gründen. „Ein Weiter so“ dürfe es in Zukunft nicht mehr geben.
Die flächendeckende Versorgung soll aufrechterhalten werden
„Die Sozialstation muss sich als Ausbildungsbetrieb neu aufstellen und das Leistungsportfolio entsprechend dem Bedarf weiterentwickeln“, sagte Steinegger in Albbruck. Dabei gelte es, die flächendeckende Versorgung so gut wie möglich aufrecht zu erhalten. Die Sozialstation Heilig Geist biete beispielsweise einen häuslichen Kinder-Intensivpflegedienst für schwerkranke- und beatmungspflichtige Kleinkinder und Säuglinge an. Aus marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten rentierte sich dieses Angebot ebenso wie viele hauswirtschaftliche Dienstleistungen oder die Versorgung von Patienten mit längerer Anfahrten nicht.
Das Geld wird für Innovationen, die Fort- und Weiterbildung sowie Pflegemodelle benötigt
Die Sozialstationen seien deshalb auf kirchliche und kommunale Mitfinanzierung angewiesen, so Steinegger. Anders seien die notwendigen Innovationen, die Fort- und Weiterbildung sowie manche Pflegemodelle nicht mehr zu refinanzieren. Gleichzeitig müsse alles getan werden, den Pflegeberuf attraktiv zu gestalten und den Personalstand auszubauen oder zumindest zu erhalten. Aber schon heute seien erhebliche Anstrengungen erforderlich, um die Pflege in Zukunft halbwegs sicherzustellen.
Steinegger warb für ein bei anderen Sozialstationen seit Jahren angewandtes Finanzierungsmodell, bei dem ein jährlicher Fixbetrag von 2 Euro je Bürger für den Erhalt des Grunddienstes und die Weiterentwicklung der Sozialstation erhoben werde. Darüber hinaus sehe das Finanzierungsmodell vor, dass bei besonderen Ereignissen wie starker Personalfluktuation, Krankheitsfällen oder besonders schwieriger Patientenversorgungen ein Zusatzbeitrag von 1,50 Euro pro Bürger erhoben werden könne.
Vier katholische Kirchengemeinden gründeten 1978 die Sozialstation
Die Sozialstation Heilig Geist Laufenburg wurde 1978 durch die römisch-katholischen Kirchengemeinden Albbruck, Dogern, Laufenburg und Murg gegründet. Die Station hat ihren Sitz im Laufenburger Stadtteil Hochsal. Bis zur Einführung der Pflegeversicherung 1995 wurde die Sozialstation durch das Land Baden-Württemberg, die Krankenkassen und die Beiträge der katholischen und evangelischen Kirchengemeinden sowie der politischen Gemeinden finanziert.
Mit der Einführung der Pflegeversicherung wurde das Finanzierungsmodell geändert. Die kommunalen Beiträge waren in der Folge nicht mehr notwendig, da es mit der Pflegeversicherung eingeführte Markt zur Gründung von privaten Pflegediensten kam. Nach anfänglichen, umstellungsbedingten Schwierigkeiten konnte die Sozialstation Heilig Geist sich aus eigener Kraft konsolidieren.
Die Pflegeversicherung erfüllte das Versprechen nach Anbietervielfalt nicht
Die mit der Einführung der Pflegeversicherung verbundene Intension des Gesetzgebers, dass die Marktorientierung zu einem Wettbewerb zwischen privaten, öffentlichen und kirchlichen Pflegeanbietern führen würde und damit einhergehend die Pflege durch eine Anbietervielfalt sicherzustellen sei, erfüllte sich nicht. Im Gegenteil: Heute sei es vielmehr so, dass es neben der Sozialstation nur noch einen kleineren Nischenpflegedienst im Einzugsbereich gebe, sagte Steinegger.