Ralf H. Dorweiler

Der Hauptausschuss hat am Dienstagabend die Termine für die im kommenden Jahr anstehende Wahl des Oberbürgermeisters – oder einer Oberbürgermeisterin – festgelegt. Am 26. April werden die Rheinfelder Bürger aufgerufen sein, das Stadtoberhaupt für die kommende achtjährige Amtsperiode zu bestimmen. Bewerbungen für den Posten können frühestens am 18. Februar abgegeben werden. Ein Kandidat ist bekanntlich schon aus der Deckung gekommen: Amtsinhaber Klaus Eberhardt (SPD) steht für eine zweite Amtszeit bereit.

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Als der Tagesordnungspunkt zum Ende der öffentlichen Sitzung aufs Tapet kam, stand Eberhardt auf und verließ das Ratsrund als befangen. Bereits im November hat sich Eberhardt in einer Gemeinderatssitzung offiziell erklärt. Im Vorfeld hatte er bereits Gespräche mit den Fraktionen geführt und dabei „Wohlwollen erfahren“ für eine erneute Kandidatur für weitere acht Jahre.

Termin: 26. April

Der 63-Jährige kann nach Gesetzeslage in Baden-Württemberg eine zweite volle Amtszeit ausüben. Die Altersobergrenze im Amt beträgt 73 Jahre. In der November-Sitzung war bereits der 26. April 2020 als mögliches Wahldatum gefallen, in der jüngsten Hauptausschusssitzung konnte Hauptamtsleiter Hanspeter Schuler den Termin nun mit der weiteren Planung zur Abstimmung vorlegen.

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„Die Amtszeit von Oberbürgermeister Eberhardt endet am 30. Juni“, sagte er. Zum 1. Juli ist die Stelle also neu zu besetzen. Um gesetzliche Fristen im Verlauf einer OB-Wahl einzuhalten, blieb laut Schuler nicht viel Auswahl für einen Wahlsonntag. Der 26. April schien ideal. Der Montag, 17. Februar, wurde als Tag der Stellenausschreibung vorgestellt. Frühestens einen Tag nach der Veröffentlichung können wählbare Bewerber ihren Hut in den Ring werfen. Bewerbungen, die nach dem 30. März eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Zweiter Wahlgang am 10. Mai

Wer sich bewerben will, muss am Wahltag das 25., darf aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben. Der Bewerber muss 50 Unterstützerunterschriften von wahlberechtigten Rheinfeldern vorlegen und erklären, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit vorliegt. Auch EU-Bürger, die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, können sich bewerben. Von ihnen werden weitere Unterlagen verlangt. Sollte im ersten Wahlgang keine Entscheidung fallen, wäre der 10. Mai als Tag einer eventuellen Nachwahl gesetzt. Ende der Einreichungsfrist für den Nachwahltermin wäre dann laut Schuler am 29. April.

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Ein weiterer wichtiger Termin findet bereits am kommenden Donnerstag statt. In der dann stattfindenden Gemeinderatssitzung wird der Gemeindewahlausschuss gebildet, dessen Aufgabe es ist, die Wahl zu leiten und das Ergebnis festzustellen. Diesem Gremium soll auch die Entscheidung übergeben werden, ob und gegebenenfalls wann eine öffentliche Versammlung zur Vorstellung der Kandidaten stattfinden wird.

Diana Stöcker wird nicht kandidieren

Nachdem sich der OB wegen Befangenheit zum Publikum gesetzt hatte, meldete sich übrigens gleich Gustav Fischer (SPD) zu Wort. „Frau Stöcker, Sie sind nicht befangen?“, fragte er die Bürgermeisterin, die sofort verneinte. Sie hatte bereits im November erklärt, dass sie bei einer erneuten Kandidatur Eberhardts nicht antreten würde.