Im Keller eines Gebäudes des St. Josefshauses hat es am 19. März dieses Jahres gebrannt. Schnell war klar, dass es sich um Brandstiftung handelte. Mit einer brennbaren Flüssigkeit war ein Mülleimer angezündet worden. Wäre das Feuer nicht rechtzeitig gelöscht worden, hätte das Feuer das ganze Haus in Brand gesetzt, in dem rund 40 Menschen wohnen.
Vor Gericht stand ein zur Tatzeit 20 Jahre alter Mann, der in dem Gebäude wohnte. Er gab zu, den Brand gelegt zu haben. Als Grund nannte er seine Verärgerung über die hohe Miete. Die musste er allerdings gar nicht bezahlen, das tat das Sozialamt für ihn. Er habe nicht beabsichtigt, das ganze Haus in Brand zu setzen, und er habe niemanden verletzen wollen, sagte der Angeklagte weiter. Er habe nur für einen Schrecken und einen Feuerwehreinsatz sorgen wollen. Der heute 21-Jährige war selbst Mitglied der Feuerwehr in Herten. Ein Vertreter der Feuerwehr sagte, ihm sei schon seltsam vorgekommen, dass der Angeklagte einen Aufnahmeantrag gestellt und sofort darauf gedrängt habe, einen Meldeempfänger zu bekommen. Die Grundausbildung habe er im Saarland, wo er herkommt, absolviert, doch es habe sich gezeigt, dass er im Übungsdienst mit den komplexen Abläufen überfordert gewesen sei. „Deshalb war klar, dass er nicht für den Einsatzdienst geeignet ist“, sagte der Feuerwehrmann.
Am 25. April hat es im selben Gebäude erneut gebrannt. Im Treppenhaus brannten ein Eimer mit brennbarer Flüssigkeit und eine dort abgestellte Matratze. Ein Betreuer warf beides aus dem Fenster in den Hof. Mit diesem Brand wollte der Angeklagte nichts zu tun haben. Jedoch fand die Polizei später ein Feuerzeug, an dem dessen DNA-Spuren waren. Der junge Mann kam daraufhin in Untersuchungshaft.
Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigt dem 21-Jährigen eine stark verminderte Intelligenz. Er habe Schwierigkeiten, Impulse wie Wut oder Ärger auf angemessene Weise zu kontrollieren. Die Betreuungsform im St. Josefshaus sei für ihn wohl nicht so geeignet gewesen. Im Gefängnis wurde er von anderen Insassen massiv gemobbt, bei allen Angeboten habe er aber mitgemacht und sich sogar zur Drogenberatung angemeldet, obwohl er gar keine Drogen konsumiert. Sein Eindruck sei, er habe nicht gezündelt, damit andere Leute zu Schaden kommen, sondern dass er zu einem Feuerwehreinsatz komme, so der Gutachter. Die Gefahr, dass so etwas wieder geschehe, bestehe weiterhin.
Die Staatsanwältin war überzeugt, dass der Angeklagte auch den zweiten Brand gelegt hat und dass es sich in beiden Fällen um schwere Brandstiftung handelt. Sie beantragte eine Jugendstrafe von eineinhalb Jahren, eine Vorbewährung und eine Therapieauflage. Verteidiger Marius Müller glaubte nicht, dass das Feuer im ersten Fall auf das Gebäude übergegriffen hätte, im zweiten Fall hielt er gar nicht für erwiesen, dass der Angeklagte der Täter war. Er beantragte zehn Monate Jugendstrafe auf Bewährung. Das Jugendschöffengericht verhängte ein Jahr Jugendstrafe auf Bewährung und eine psychiatrische Therapie. Es glaubte dem Angeklagten nicht, dass er nichts mit dem zweiten Feuer zu tun habe, sagte der Vorsitzende Richter Jens Münch. Das sei aber nicht geeignet gewesen, das Gebäude in Brand zu setzen, deshalb verurteilte das Gericht ihn hierfür nur wegen Sachbeschädigung, für den ersten Fall wegen schwerer Brandstiftung.