Ralf H. Dorweiler

Die Gremienarbeit ist wieder gestartet. Unter Einhaltung aller Hygiene- und Abstandsregeln fand am Dienstag die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses im Bürgersaal statt. Wichtigster Punkt war das Erlassen der Schulbetreuungsgebühren und der Elternbeiträge für Kitas für den Mai. Die Ausschussmitglieder folgten dem Verwaltungsvorschlag einstimmig. Das Thema wird am Donnerstag abschließend im Gemeinderat behandelt.

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Die Landesregierung hatte am 13. März wegen der Corona-Pandemie angeordnet, den Betrieb von Schulen und Kitas zunächst bis zum 19. April auszusetzen. Lediglich eine Notbetreuung wurde in Rheinfelden eingerichtet. Insgesamt 100 Kinder wurden in Kitas und 40 Kinder in Schulen betreut.

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Einige Kommunen, etwa Grenzach-Wyhlen, haben eine Aussetzung der Gebührenerhebung für den April beschlossen. Rheinfelden hat anders gehandelt. Der Betrag lag weit über der Verfügungsmöglichkeit des Oberbürgermeisters und war somit vom Gemeinderat zu bestimmen, der vorerst aber nicht tagen konnte. Die Aprilgebühren wurden also eingezogen. Die Eltern sollen jetzt einen Ausgleich erhalten, indem die Maigebühren für sie entfallen. Dabei kommt es zu einem einheitlichen Verfahren bei kommunalen Einrichtungen wie solchen unter kirchlicher und freier Trägerschaft. Eltern, deren Kinder in der Notbetreuung untergebracht sind, zahlen die Beiträge normal weiter.

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Im Bereich der Schulkindbetreuung ist beim Erlass der Gebühren für den Monat Mai mit einem Einnahmeausfall für die Stadt und die anderen Träger in Höhe von 27.000 Euro zu rechnen. Deutlich höher ist der Betrag bei den Kindertageseinrichtungen. Dort beläuft sich das Minus laut Armin Zimmermann, dem Leiter des Amts für Familie, Jugend und Senioren, auf etwa 197.000 Euro. Insgesamt ist mit einem Einnahmeausfall von 224.000 Euro zu rechnen.

 

Am 27. März hatte das Land den Kommunen finanzielle Unterstützung unter anderem zur Kompensation der Einnahmeausfälle zugesichert. Der Stadt Rheinfelden dürften von der auf 100 Millionen Euro festgelegten Soforthilfe des Landes insgesamt 216.263 Euro zustehen. „Mit dieser Summe wäre der kalkulierte Einnahmeausfall für die Stadt bei gleichzeitiger Kompensation der Einnahmeausfälle der Träger von etwa 224. 000 Euro nahezu auszugleichen“, so Zimmermann. Er betonte auch, dass ab dem 27. April der Kita-Betrieb so weit hochgefahren werden soll, dass maximal 50 Prozent der Plätze wieder besetzt sein dürfen. Man werde also in der nächsten Sitzung sicher erneut über das Erlassen von Gebühren und Einnahmeausfälle sprechen müssen.

Die Mitglieder des Ausschusses waren sich einig über den Erlass der Gebühren. „Wenn man keine Leistung erbringt, kann man keine Gebühren verlangen“, sagte CDU-Sprecher Paul Renz. Zimmermann betonte, dass in der Gebührensatzung festgehalten sei, dass die Gebühren auch in Ausfallzeiten grundsätzlich zu leisten seien und die Kommune weiterlaufende Kosten habe.

In einem solchen Fall sei es aber wichtig, den Eltern entgegenzukommen. Karin Reichert-Moser (FW) bedauerte, dass die Rheinfelder Eltern verunsichert worden waren und dachten, sie müssten voll bezahlen. Nur der Gemeinderat habe über eine solche Summe entscheiden dürfen. Das hätte früher kommuniziert werden müssen. Auch OB Klaus Eberhardt stimmte zu und sagte, dass Kollegen in anderen Städten „vielleicht schlüssiger argumentiert“ hätten.