Ralf H. Dorweiler

Die Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Rheinfelden steht am kommenden Sonntag, 26. April, an. Mit dem amtierenden OB Klaus Eberhardt gibt es dafür nur einen Bewerber. Das und die aktuelle Corona-Situation hat einige Leserbriefschreiber auf den Plan gerufen, die fordern, man solle die Wahl verschieben oder ausfallen lassen. Warum das nicht geht, erklärt Paul Witt, Rektor a.D. der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl, ein Experte für Kommunalrecht und Kommunalpolitik, der in der Bürgermeisterforschung aktiv ist.

Das könnte Sie auch interessieren
  1. .Kommt es öfter vor, dass es bei Wahlen nur einen Bewerber gibt? Eindeutig. Bei Wahlen, bei denen nur der Amtsinhaber antritt, ist das der häufigst vorkommende Fall. Der Amtsinhaber hat in der Regel einen Amtsbonus. Ein ernstzunehmender Kandidat tritt nur an, wenn er eine reelle Chance sieht, die Wahl gewinnen zu können. Er hat kein Interesse, sich zu verheizen, also bei einem neuen Versuch erklären zu müssen, warum er bereits gescheitert ist.
  2. .Hat man bei nur einem Kandidaten eine Wahl? „Eine Wahl haben“ bedeutet doch, dass man zwischen zwei oder mehr Möglichkeiten entscheiden kann? Doch, man hat eine Wahl. Man kann den Bewerber wählen oder nicht, zum Beispiel, indem man den Stimmzettel ungültig macht oder nicht zur Wahl geht. Im Gesetz spricht man auch dann von einer Wahl, wenn es nur einen Bewerber gibt.
Das könnte Sie auch interessieren
  1. .Kannman die OB-Wahl verschieben, bis sich ein Gegenkandidat findet? Wenn eine Wahl ausgeschrieben ist, bei der es in der Bewerbungsfrist einen oder mehr Kandidaten gibt, geht es nicht, die Wahl zu verschieben. Hätte es gar keinen Bewerber gegeben, wäre es nötig geworden, die Wahl neu auszuschreiben. In Baden-Württemberg kommt das aber so gut wie nie vor.
Das könnte Sie auch interessieren
  1. .Wenn ohnehin klar ist, wer OB wird: Könnte man das Geld für die Wahl nicht sparen, indem man sie ausfallen lässt? Das geht nicht. Die Amtszeit eines Oberbürgermeisters endet nach acht Jahren. Dann muss er wieder- oder ein neuer OB gewählt werden. Eine neue Amtszeit kann rechtlich nur durch die Wahl bedingt werden. Es könnte schließlich vorkommen, dass eine Mehrheit doch gegen den Amtsinhaber wäre. Würde man die Wahl absagen, würde man der Mehrheit die Möglichkeit nehmen, zum Beispiel eine andere Person zu nennen. Das wird alles über das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung geregelt.
Das könnte Sie auch interessieren
  1. .Warum erlaubt man in Corona-Zeiten nicht nur Briefwahl? Es gibt Städte und Gemeinden, die Wahlen in Absprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Corona verschoben haben. Wenn man das nicht getan hat, muss die Wahl nach den Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes stattfinden. Eine geheime Wahl kann man am besten an der Wahlurne garantieren. Darum ist diese Art der Wahl die Regel, die Briefwahl ist eigentlich nur eine Ausnahme davon. Die Stadt Rheinfelden hat zwar zur Briefwahl aufgerufen, sie kann aber nicht darauf bestehen, sondern muss den Bürgern auch die Urnenwahl anbieten.
  2. .Warum gibt es bei nur einem Kandidaten nicht die Möglichkeit, „Ja“ oder „Nein“ anzukreuzen? Es besteht eine positive Kennzeichnungspflicht. Man wählt den einzigen Kandidaten, indem man bei ihm ein Kreuz setzt, ihn anderweitig eindeutig markiert oder den Stimmzettel ohne Markierung abgibt, so dass der Kandidat der einzige Name auf dem Zettel bleibt. Nein-Stimmen sieht das Gesetz nicht vor. Wenn man mit dem Kandidaten nicht einverstanden ist, kann man den Stimmzettel nicht abgeben, also nicht wählen, oder den Stimmzettel mit einem „Nein“ ungültig machen, wobei im Ergebnis dann nur ungültige Stimmen auftauchen. Ansonsten gibt es die Möglichkeit, eine andere Person eindeutig einzutragen.