Verena Pichler

Die historischen Steffen-Häuser am Oberrheinplatz können nicht unter Ensembleschutz gestellt werden. Auch eine städtebauliche Erhaltungssatzung hält die Verwaltung für nicht umsetzbar. Stattdessen legte sie dem Bau- und Umweltausschuss einen angepassten Bebauungsplanentwurf vor, der Gestaltungsvorschriften enthält, in dem wesentliche Merkmale der Häuser aufgegriffen werden. An die Vorgaben müssen sich künftige Investoren halten, sollten sie die Häuser abreißen und neu bauen.

Worum geht es?

Um den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses in der Karl-Fürstenberg-Straße zu ermöglichen, muss der Bebauungsplan „Stadtgebiet Teilbereich IV“ angepasst werden. Die vierte Änderung betrifft das Areal Oberrheinplatz, wird im Norden vom Schäferweg begrenzt und endet mit dem Teelädeli, das ebenso wie das nebenstehende Haus für den Neubau abgerissen werden soll. Im Juli hatte der Gemeinderat die Entscheidung vertagt und der Verwaltung mehrere Prüfaufträge mitgegeben.

Was wurde geprüft?

Dem ist die Verwaltung nachgekommen. Nochmals überprüft wurde, ob für die Steffen-Häuser nicht doch Denkmalschutz besteht. „Laut Regierungspräsidium sind keine Denkmaleigenschaften nach Landesrecht vorhanden“, so Sachbearbeiter Tobias Reichenbach. Auch der geforderte Ensembleschutz sei nach dem Gesetz nicht gegeben. „Hierfür muss in der Gesamtheit Denkmalschutz bestehen.“ Im Juli wurde auch die Möglichkeit einer städtebaulichen Erhaltungssatzung diskutiert, die Grünen hatten einen entsprechenden Antrag eingebracht. Eine solche Satzung ist ein „Instrument zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart“.

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Hierbei gehe es aber um den Schutz eines Gebietes und nicht von Gebäuden, erklärte Reichenbach. Würde die Stadt eine solche Satzung beschließen, hätte das zur Folge, dass Eigentümer bei Nutzungsänderungen, Änderungen am Gebäude oder dem Rückbau eine Genehmigung der Stadt einholen müssten. Würde diese versagt werden, könnte ein sogenannter Übernahmeanspruch ausgelöst werden. „Das heißt, dass die Stadt das Gebäude abkaufen müsste.“ Die Anforderungen, eine solche Satzung zu begründen, sind sehr hoch, weil stark ins Eigentum eingegriffen wird. Um den Charakter der Steffen-Häuser und somit das Erscheinungsbild am Oberrheinplatz zu erhalten, wurden nun im Entwurf verschiedene Gestaltungsvorschriften aufgenommen.

Was wurde verändert?

„Wir haben einen Paradigmenwechsel vollzogen“, sagte Oberbürgermeister Klaus Eberhardt. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehe nun der Erhalt und nicht der Neubau. „Mit Gestaltungsvorschriften kann man einiges erreichen.“ Was genau, schilderte Fachplanerin Julia Brocke. Zunächst wurde der Geltungsbereich in zwei Zonen aufgeteilt. Zone I umfasst den Oberrheinplatz, wo es um die „Sicherung städtebaulicher Strukturen“ geht, so Brocke. Zone II – Neubauprojekt in der Karl-Fürstenberg-Straße – soll eben jenes ermöglichen. Für Zone I schlagen die Planer eine Vielzahl von örtlichen Bauvorschriften vor, die zum Beispiel das Anbringen von Werbetafeln oder Solaranlagen regeln.

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Auch können die Dachform- und Neigung, die Art der Dachaufbauten oder die Fassaden- und Fenstergestaltung vorgeschrieben werden. „Auch die Farbe der Ziegel kann festgesetzt werden, so dass in diesem Gebiet nur rote bis rotbraune zulässig wären“, erläuterte Brocke. Festgesetzt werden kann die Baulinie zum Oberrheinplatz hin, ebenso die Firstrichtung. Auch die Firsthöhe kann die Stadt festlegen. „Es geht Ihnen darum, den Bestand zu sichern. Aber wenn ein Eigentümer möchte, kann er das Haus abreißen und jetzt etwas noch Schlimmeres hinbauen, da der alte Bebauungsplan sehr locker gestrickt ist“, so Brocke. Mit den Vorschriften, so Eberhardt, erhalte man die prägende Kubatur, also die Form der Häuser.

Was sagt der Ausschuss?

Die große Diskussion blieb am Donnerstag aus. Dieter Maier (CDU) stellte fest, dass kein Eigentümer ein Interesse daran haben könnte, etwas abzureißen, um es dann ähnlich wieder aufzubauen. Bernd Birlin (Freie Wähler) betonte, dass Leben auch Veränderung heiße und dass man den Eigentümern Möglichkeiten zur Veränderung gewähren müsse. Einzig Karin Paulsen-Zenke (SPD) wurde grundsätzlich. Mit dem Bebauungsplanentwurf werde das Ziel, die identitätsstiftenden Steffen-Häuser zu erhalten, nicht erreicht. „Einen Abriss und einen Neubau können wir so nicht verhindern.“ Was das bereits geplante Vorhaben neben den Steffen-Häusern angehe, so befürchtet Paulsen-Zenke, dass es noch andere nach sich ziehen werde. In seiner Massivität habe das Projekt Auswirkungen aufs Stadtklima, weil Baulücken geschlossen werden. Sie und Fraktionskollege Jürgen Räuber stimmten gegen die Änderung.

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