Um den Abriss des Teelädelis und der angrenzenden Boutique sowie einen Neubau an der Stelle zu ermöglichen, muss die Stadt Rheinfelden den Bebauungsplan ändern. Dieses Thema hatte bereits im vergangenen Jahr für Diskussionen im Gemeinderat gesorgt und auch in der jüngsten Sitzung taten sich einige Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses schwer damit. Grund dafür ist nicht nur das aktuelle Projekt, sondern die Sorge, dass mit der Änderung auch weitere historische Gebäude am Oberrheinplatz verschwinden könnten.
- Worum geht es aktuell? Die Gebäude Karl-Fürstenberg-Straße 3 und 5 liegen im Bebauungsplan „Stadtgebiet Teilbereich IV“, der seit 1967 in Kraft ist. Seither gab es drei Änderungen, zuletzt 2011. Weil die Pläne des Investors, die Top Immobilien GmbH, mit den gültigen Festsetzungen nicht vereinbar sind, werden diese nun angepasst. Die vierte Änderung umfasst allerdings nicht nur die beiden betroffenen Gebäude, sondern alle im Ursprungsplan von 1967 vorgesehenen Flächen. Genau das bereitete einigen Ausschussmitgliedern Sorge.
- Was ist geplant? Anstelle der beiden Häuser soll ein Wohn- und Geschäftshaus erbaut werden. 14 Wohnungen sollen entstehen sowie Ladenfläche im Erdgeschoss. Das Gebäude soll in sogenannter Blockrandbebauung stehen, um sich ins Innenstadtbild einzufügen. „Das bedeutet, dass es keine Lücken zwischen den Gebäuden gibt und der Neubau auf einer Linie mit den bestehenden Häusern liegt“, erklärte Fachplanerin Julia Brocke auf eine Nachfrage dieser Tageszeitung.
- Wie lautet die Kritik? Während Rainer Vierbaum (CDU) die Fassade des Neubaus kritisierte und dem Architekten empfahl, „die Kreativität anzuschmeißen“, ging es Karin Paulsen-Zenke (SPD) um Grundsätzliches: „Mit dieser Änderung öffnen wir die Tür für den weiteren Abriss eines Ensembles.“ Gemeint sind die Häuser am Oberrheinplatz, begonnen mit dem griechischen Restaurant bis zur Eisdiele. Diese hat der Rheinfelder Stadtbaumeister Ewald Steffen zur Gründerzeit geschaffen – unter Denkmalschutz steht das Ensemble jedoch nicht.
„Was ist der Masterplan? Hat Stadtgeschichte hier keinen Platz mehr?“, fragte Paulsen-Zenke in Richtung Oberbürgermeister und erneuerte ihren Wunsch nach einem Gestaltungsbeirat für die Stadt sowie die Forderung, zumindest einen Ensembleschutz für die Häuserzeile entlang des Oberrheinplatzes zu prüfen. Für Heiner Lohmann (Grüne) waren das „schwerwiegende Argumente“, weshalb er sich enthalten werde, um die Änderung erst in der Fraktion zu besprechen. Aber es gab auch andere Stimmen. Dieter Meier (CDU) etwa befand, dass die Karl-Fürstenberg-Straße in diesem Bereich bereits mehrfach geändert wurde und auch neuere Gebäude dort stünden.
- Was sagt die Verwaltung? Diese Ansicht teilt Oberbürgermeister Klaus Eberhardt. Auch beim Ensembleschutz müsse man denkmalwürdige Aspekte nachweisen oder eine hohe Bedeutung für die Stadtgeschichte. Als Beispiel nannte er Häuser, in denen der Dichterfürst Goethe einmal gelebt oder gearbeitet hat, die allein deshalb als schutzwürdig gelten. Auch Eberhardt sieht in dem Bereich keine „homogene Bebauung“.
Über den Bebauungsplan könne man gewisse Entwicklungen steuern. Solche gestalterischen Festsetzungen könnten zum Beispiel Form und Farbe von Ziegeln bedeuten, erklärte Brocke am Freitag auf Nachfrage dieser Zeitung. Da etwa die Steffen-Häuser mit typischen, roten Ziegeln gedeckt sind, wird im Bebauungsplan geregelt, dass keine Anthrazit-Ziegel verwendet werden dürfen. Auch kann der Bebauungsplan Einfluss auf die Sockelgeschosse oder die Fensterform nehmen. Dies gilt auch den Umbau eines Gebäudes, nicht nur für Neubauten.

Grundsätzlich geht es um die Frage der Innenstadtentwicklung. „Wir müssen den Leuten irgendwann mal sagen, geht noch was in der Innenstadt oder geht nichts mehr“, sagte Oberbürgermeister Klaus Eberhardt.