Rolf Reißmann

Die jüngste Gemeinderatssitzung in Schwörstadt dauerte bereits weit über drei Stunden, als das Thema der Änderung von Hauptsatzung und Entschädigungssatzung aufgerufen wurde. Letztmalig war die Hauptsatzung 2001 angepasst worden, seitdem änderten sich Preise, Fristen und Abläufe, insofern war es berechtigtes Anliegen der Verwaltung, eine zeitgemäße Anpassung vorzuschlagen. Bereits am Abend zuvor hatte der Ortschaftsrat Dossenbach dem Vorschlag der Verwaltung eine regelrechte Abfuhr erteilt und massive Änderungsvorschläge eingebracht. Nun griff der Gemeinderat dieses Thema auf.

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Eigentlich ist es durchaus normales Gebaren, dass nach Bewilligung von Vorhaben Bürgermeisterin und Verwaltung die Freiheit haben, dafür bewillige Mittel einzusetzen und wenn es erforderlich ist, auch mal ohne weitere Nachfrage zusätzliche Gelder in kleinen Beträgen auszugeben.

Protest gegen Verfügungsrahmen

Bisher war für das Bürgermeisteramt die Verwendung von 7500 Euro kurzfristig einzusetzen. Künftig sollten es nach Vorschlag der Verwaltung 14.000 Euro sein. Doch dagegen erhob sich massiver Protest aus dem Gemeinderat. „Wir müssen auch an andere Personalkonstellationen denken als derzeit“, mahnte Harald Ebner. Doris Schütz berief sich auf die Ortskenntnis der Gemeinderäte.

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„Diese hat sich als Vorteil erwiesen, es gibt einfach keine Angelegenheit, die uns nicht interessiert“, wandte sie ein. Frank Lückfeldt meinte, es gehe doch stets nur um bereits bewilligte Vorhaben. Matthais Kipf wiederholte im Gemeinderat seine Bedenken, die er bereits im Ortschaftsrat Dossenbach vorbrachte: „Dann werden wir über Planungen gar nicht mehr mitreden können, wir sollten den jetzige Wert beibehalten.“

12.000 statt 14.000 Euro

Arndt Schönauer erinnerte, dass der Gemeinderat doch stets Gelegenheit habe, die Hauptsatzung wieder zu ändern, falls er bemerke, dass mit den freigegebene Beträgen nicht nach seinem Willen verfahren werde. Im Vorschlag der Verwaltung wurden 14.000 Euro genannt, die künftig ohne weitere Rücksprache von der Bürgermeisterin eingesetzt werden können. 12.000 Euro wurden bewilligt. Bei der Zustimmung zu außerplanmäßigen Ausgaben entschied sich der Rat für 4000 statt 7000 Euro.

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Der selbständigen Einstellung oder Kündigung von Beschäftigten wie etwa Kindergärtnerinnen und Putzfrauen stimmte der Rat erst nach weiteren Erklärungen zu. Dies soll nur im Rahmen des Stellenplans möglich sein. Nach der auffallend auf Ablehnung ausgerichteten Diskussion beantragte CDU-Fraktionsvorsitzende Doris Schütz eine Beratungspause. Als die CDU-Gemeinderäte zurückkehrten, gab es zwar keine Erklärung oder Information, doch anschließend verliefen die Abstimmungen zügig. Eine recht beachtliche Änderung gab es bei der Veräußerung, dem Erwerb und dem Tausch von Grundeigentum. Statt der von der Verwaltung beantragten 14.000 Euro in eigenständiger Verantwortung wurden ihr nur 3000 Euro bewilligt.

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Anschließend wurden Änderungen in der Entschädigungssatzung für ehrenamtlich tätige Bürger entschieden. Markant waren dabei die Erhöhung der Sitzungsgelder für Gemeinderäte und Ortschaftsräte. Rebecca Eckert fragte, ob Entschädigungen überhaupt notwendig seien. „Wir haben uns doch nicht zur Wahl aufstellen lassen, weil wir Geld haben wollen, wir machen das doch ehrenamtlich“, wandte sie ein. Bürgermeisterin Christine Trautwein-Domschat erklärte dazu, dass damit lediglich Kosten wie Fahrgelder, eventueller Lohnausfall und andere Aufwendungen ausgeglichen werden. So wurde dann die Erhöhung der Sitzungsgelder für Gemeinderäte von 25 auf 40 Euro und für Ortschaftsräte von zwölf auf 20 Euro beschlossen.