Ralf H. Dorweiler

Man hört Stephan Frank die Enttäuschung an, als er von der Post spricht, die ihn am Dienstag erreichte. Die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Landtags von Baden-Württemberg, Beate Böhlen, hat ihm mitgeteilt, dass seine Petition zum Baden im Rhein in Schwörstadt entschieden abgelehnt wurde. „Der Petition kann nicht abgeholfen werden“, heißt es.

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Im April dieses Jahres hat Frank die Petition eingegeben, die zu erstellen ihn nicht nur ins Schwörstädter Rathausarchiv führte, sondern auch Aktenberge im Staatsarchiv Freiburg durchwälzen ließ. Sein Ziel war es, den Petitionsausschuss zu überzeugen, dass die 2017 abgebauten Ein- und Ausstiege am Rhein wieder installiert werden dürfen. Dafür belegt er akribisch, dass es dafür früher Genehmigungen gegeben haben müsse.

Petition mit vier Textseiten

Auf vier Textseiten ist Frank auf die Entstehungsgeschichte der ersten Badestellen im Rahmen des Baus des Rheinkraftwerks Ryburg-Schwörstadt eingegangen sowie auf die Entwicklung ab 2017, als der Gemeinderat das Freibad vom Rhein mit einem Maschendrahtzaun abtrennte. Den Argumenten der Behörden, vornehmlich des Landratsamts Lörrach und des Regierungspräsidiums stellte er andere Argumente entgegen und formulierte als Begehren, der Petitionsausschuss möge die Rechtslage prüfen, dass es „der Gemeinde Schwörstadt wieder ermöglicht wird, die früher genehmigten und 2017 abgebauten Ein- und Ausstiege wieder zu installieren“.

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Die Einstiegstreppe solle zudem am unteren Ende eine kleine Plattform bekommen, die den Schwimmern eine Akklimatisierung ermöglichen solle. Zudem solle der Zweck der Berme untersucht werden, eines direkt am Ufer verkaufenden Betonbauwerks unter Wasser.

Normen dürfen sich nicht gegen Bürger richten

„Es ist richtig, dass sich in 85 Jahren Rechte und Normen ändern“, schrieb Frank. Dies dürfe sich aber nicht einseitig gegen die Bürger richten. Frank würde Ein- und Ausstiege auch als nötig ansehen, um der UN-Konvention für Behinderte nachzukommen, wonach Maßnahmen getroffen werden müssten, „um Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilnahme an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten zu ermöglichen“.

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Der Anhang der Petition zeigt fünf historische Bilder, darunter einen Ausschnitt einer Zeichnung aus den Akten des Rathauses zum Bau und der Genehmigung des Rheinschwimmbads in Schwörstadt von 1934, auf dem unter anderem das Sprungbrett in den Rhein zu sehen ist. Auf historischen Fotos, aufgenommen vom verstorbenen Dorffotografen Josef Winkler sind der Sprungturm ohne Sprungbrett mit Eisentreppe zu sehen (auch hier im Bild) oder, ebenfalls wohl 1947 aufgenommen, der Rheinausstieg. Anhand des Zustandes des Holzes am Ausstieg glaubt Frank belegen zu können, dass dieser unter Bewilligung der staatlichen Behörden gebaut worden sein müsse.

Der Sprungturm ohne Sprungbrett mit Eisentreppe aber fehlenden Stufen vom Jahr 1934 als Ein- und Ausstieg. Das Foto wurde laut Stephan ...
Der Sprungturm ohne Sprungbrett mit Eisentreppe aber fehlenden Stufen vom Jahr 1934 als Ein- und Ausstieg. Das Foto wurde laut Stephan Frank um 1947 von Josef Winkler aufgenommen. | Bild: Josef Winkler

Stephan Frank hat die Petition vor dem Versenden in der CDU-Fraktion besprochen. Wie er sagt, hätten einige der Fraktionskollegen mit unterschreiben wollen, andere aber nicht. Darum habe die Petition letztlich als Privatmann und alleine unterzeichnet. Die Behandlung der Petition und ihr Ergebnis haben Stephan Frank allerdings enttäuscht. „Ich bin davon ausgegangen, dass alles wasserdicht argumentiert war“, sagt er. Der Petitionsausschuss habe sich aber vornehmlich an den Argumenten der Behörden orientiert und sei nicht vollumfänglich auf seine Argumentation eingegangen.

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Der Petitionsausschuss informiert in einer rechtlichen Würdigung, dass Anlagen am Wasser einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedürften. Eine solche könne nicht erteilt werden, da sie im Widerspruch zur gesetzlichen Pflicht der Gemeinde stehe, angesichts der als mangelhaft bewerteten Wasserqualität vom Baden an dieser Stelle abzuraten. „Ein- und Ausstiegshilfen oder eine Plattform würden suggerieren, dass das Baden unbedenklich sei“, heißt es. Neben der schlechten Wasserqualität sei zudem der Bereich am Ufer tief und steil abfallend – „und damit nicht ungefährlich“. Gleichberechtigte Teilnahme von Menschen mit Behinderungen könne dort nicht geschaffen werden.

Frank sagt dazu, mit der rechtlichen Würdigung sei die Meinung von Landratsamt und Regierungspräsidium „ohne genauere Prüfung einfach übernommen worden“. Er habe dargelegt, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis seit dem 17. Mai 1934 vorliege.

Klage als Option?

Stephan Frank ist von seiner Argumentation überzeugt und würde „die Sache vor den Verwaltungsgerichten ausfechten“. Allerdings fehle ihm die Legitimation. Die habe die Gemeinde Schwörstadt. Ob von dort eine Klage zu erwarten ist, konnte am Mittwoch nicht in Erfahrung gebracht werden.