In den vergangenen Jahren sind die Verluste im Bestattungswesen stetig gewachsen. Zudem zeichnen sich für das kommende Jahr Kostensteigerungen für die Bestattungen ab. Dies veranlasste die Verwaltung in Ühlingen-Birkendorf, die Gebühren neu zu kalkulieren. Die Verluste lagen 2016 bei rund 31 000 Euro, 2017 bei rund 40 000 Euro und 2018 bei rund 52 000 Euro. Ziel ist es, die Verluste künftig in einem vertretbaren Rahmen zu halten.
Der Kalkulation zufolge liegen die Kosten pro Erdbestattung bei rund 1600 Euro, für eine Urnenbeisetzung bei rund 580 Euro. Um einen Kostendeckungsgrad von rund 80 Prozent zu erreichen, müssten die Bestattungsgebühren in einem Erdgrab von derzeit 850 auf 1300 Euro angehoben werden, bei Urnenbeisetzungen von derzeit 280 auf 470 Euro. Der Trend geht immer stärker zur Urnenbeisetzung. Lag der Anteil der Urnenbeisetzungen 2001 bei gerade einmal 15 Prozent, stieg er 2018 auf 66 Prozent, Tendenz weiter steigend.
Das Ergebnis der Kalkulation bei den Grabnutzungsgebühren sieht im Bereich der Einzel- und Doppelreihengräber eine Erhöhung der Gebühren von derzeit 1000 Euro beziehungsweise 2000 Euro auf 2345 beziehungsweise 4815 Euro vor, um eine Deckung der Kosten zu erzielen. Auf Vorschlag der Verwaltung werden die Gebühren jedoch nicht ganz so stark erhöht, das Einzelgrab auf 1200 Euro, das Doppelgrab auf 2400 Euro. Die Kostendeckung liegt dann bei 50 Prozent.

Bei den Urnengräbern reichen die tatsächlichen Kosten von 2290 Euro für das Kissensteinurnengrab bis zu 775 Euro für das anonyme Urnengrab. Alternativ zum Verwaltungsvorschlag von 70 Prozent Deckung hatte der Finanz- und Verwaltungsausschuss im Vorfeld eine Erhöhung auf 80 Prozent vorgeschlagen, die der Gemeinderat jetzt mehrheitlich beschlossen hat. Die neu gefasste „Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen“ tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft. „Wir gehen davon aus, dass die Satzung in dieser Form einige Jahre Bestand haben wird“, sagte Rechnungsamtsleiter Martin Blum, der das Gremium über die Änderungen informierte.