Die Einschränkungen im öffentlichen Leben, die von der Politik mit der Corona-Pandemie begründet werden, trifft viele Bürger. Einrichtungen wie beispielsweise Schulen und Kindergärten wurden geschlossen, Einkaufs- oder Freizeitmöglichkeiten bis auf Weiteres auf Eis gelegt. Grundrechte wie Demonstrationsmöglichkeiten oder gemeinsames Feiern von Gottesdiensten wurden gesetzlich untersagt. In der Seelsorgeeinheit Oberes Schlüchttal finden Eucharistiefeiern derzeit nur noch online statt.

In einigen Pfarreien gehört die Live-Übertragung des Gottesdienstes im Internet schon zum Alltag. Grundrechte wie die freie Religionsausübung wurden wegen der Pandemie per gesetzlicher Anordnung außer Kraft gesetzt, Gottesdienste dürfen nicht mehr gemeinsam gefeiert werden.
Live-Übertragung des Gottesdienstes
In einigen Pfarreien gehört die Live-Übertragung des Gottesdienstes im Internet schon zum Alltag, auch in der Seelsorgeeinheit Oberes Schlüchttal. Pater Christoph Eichkorn hat einen Youtube-Kanal für die katholische Glaubensgemeinschaft geschaffen, um Gottesdienste den Gläubigen zumindest online zu ermöglichen. Darüber hinaus hat der Oberhirte der Seelsorgeeinheit Gemeindemitglieder eingeladen, einen Beitrag oder Gruß als Video aufnehmen zu lassen und über den Youtube-Kanal der Seelsorgeeinheit zugänglich zu machen. Jeder kann somit Pfarrer Eichkorn anrufen und eine eigene Idee ins Leben rufen. „Wir helfen gerne, einen Beitrag zu filmen und zu bearbeiten“, so der Geistliche. Nach seinen Worten wurden zu den Maßnahmen zur Eindämmung von Corona-Infektionen im Mai Lockerungen angekündigt. Demnach könnte es Gottesdienste und Feiern mit Einschränkungen geben.
Mit einem gewissen Sicherheitsabstand
Pater Christoph geht davon aus, dass Gottesdienste je nach Größe der Kirche mit einem gewissen Sicherheitsabstand realisiert werden. Bisher wurden Forderungen zur Durchführung von Messfeiern von den Gerichten abgewiesen. „Das Demonstrationsrecht aber erfreulicherweise nicht“, betonte Pater Christoph. Diese Tatsache mache Mut, dass Religionsfreiheit auch generell Freiheit berührt, die heilig sein sollte. Dies beinhaltet nach seinen Worten nämlich auch Versammlungsfreiheit und Redefreiheit. „Mit der Religionsfreiheit sind für mich alle Freiheiten grundgelegt“, so der Geistliche. Es könne nicht sein, dass von der Politik bestimmt werde, was der eine machen kann oder nicht. Der Mensch habe ein freies Gewissen, verbunden auch mit der Verpflichtung, Gutes zu tun. „Der Mensch hat darüber hinaus auch die Verpflichtung, Zivilcourage zu üben und nicht alles unkommentiert hinzunehmen“, ist sich Pater Christoph sicher. Er werde alles versuchen, den Menschen die Ausübung ihres Glaubens auch in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
„Der Arzt muss auch in Corona-Zeiten dem Patienten nahekommen, Politiker müssen zusammenkommen und gemeinsam diskutieren. Aber auch der Pfarrer muss gerade in schweren Zeiten nahe bei den Gläubigen sein“, meinte Pater Christoph. Als positives Beispiel aus dem politischen Bereich nannte er den Ministerpräsidenten und Kirchenchorsänger Winfried Kretschmann, der in der Verordnung über den Bereich der Gottesdienste frühzeitig zwei Ausnahmegenehmigungen ermöglicht habe. Dies seien Bestattungen und die Möglichkeit zum Aufnehmen und medialen Übertragen von Gottesdiensten.
Somit ist für den Leiter der Seelsorgeeinheit das Zusammenkommen in kleiner Besetzung möglich. „Genau das praktiziere ich“, betonte der Geistliche. Pater Christoph lebt seinen Glauben auch in der Krise. Er hat dafür Verständnis, dass im Zuge des Versammlungsverbots Gottesdienste von der Politik nicht allein bevorzugt werden können.