Das Corona-Virus führt zu starken Einschränkungen: Ab sofort müssen auch Veranstalter kleiner Anlässe beim Schweizer Kanton Aargau ein Online-Gesuch zur Durchführung einreichen. Zu Hause bleiben müssen gesunde Menschen trotzdem nicht, sagt die Kantonsärztin.
Ein Konzert, ein Sportanlass, eine Fasnachtsveranstaltung, eine große Hochzeitsfeier: Wer im Kanton Aargau eine Veranstaltung mit mehr als 150 Menschen organisiert, muss zuerst beim Kanton eine Bewilligung einholen. Das hat die Aargauer Regierung am Freitag beschlossen. Diese Regelung gilt vorläufig bis zum 15. März.
Mit dieser einschneidenden Massnahme setzt die Regierung das vom Bundesrat erlassene Verbot von Veranstaltungen mit über 1000 Teilnehmenden um. Das Verbot wiederum basiert auf dem Epidemiegesetz. Die Bevölkerung soll durch die Unterbindung von Menschenmengen vor dem Corona-Virus geschützt und eine Verbreitung des Krankheitserregers in der Schweiz eingedämmt werden. Auch das schweizweite Verbot gilt bis mindestens Mitte März. Die Kantone sind dafür verantwortlich, die Einhaltung des Verbotes zu überwachen und zu kontrollieren.
Mit der zusätzlichen Entscheidung, Veranstaltungen mit 150 bis 999 Teilnehmenden bewilligungspflichtig zu machen, setzt der Aargau im Vergleich zu anderen Kantonen die Grenze Limitefür eine Bewilligung tiefer an: Zürich bleibt beim Verbot ab 1000 Personen, im Baselbiet müssen die Organisatoren bei Veranstaltungen mit 200 bis 1000 Teilnehmern eine Risikoabwägung mit den kantonalen Behörden vornehmen. Weshalb der Aargau die Grenze bei 150 Teilnehmenden ansetzt, erklärt Regierungsrat Jean-Pierre Gallati, der Vorsteher des Departements Gesundheit und Soziales: „Letztlich handelt es sich um einen Ermessensspielraum, im Kanton Aargau haben wir diesen auf 150 bis 999 Teilnehmende festgelegt.“ Die Veranstalter sollen laut Gallati möglichst rasch Gewissheit erhalten, ob sie einen Anlass durchführen können oder nicht. „Mit der nun getroffenen Regelung erhalten auch Veranstaltungen im Bereich von 150 bis 200 Teilnehmenden einen klaren Bescheid.“
Wie Veranstalter nun vorgehen müssen, erklärten Jean-Pierre Gallati und Kantonsärztin Yvonne Hummel in Aarau vor den Medien. Veranstalterinnen und Veranstalter, die einen Anlass mit mehr als 150 Gästen planen, können online auf der Seite des Kantons ein Antragsformular ausfüllen. Erst nach Genehmigung durch die Kantonsärztin darf die Veranstaltung durchgeführt werden. Die Gesuche für die Veranstaltungen, versicherte Jean-Pierre Gallati, würden vom Kantonsärztlichen Dienst zeitnahe behandelt.
Aargauer Organisatoren müssen im Formular die Art der Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Durchführungsort und Anzahl der teilnehmenden Personen angeben. Außerdem müssen die Antragssteller dem Kanton mitteilen, wie sie die Veranstaltungsteilnehmer darüber informieren, dass Risikogruppen den Anlass nicht besuchen dürfen. Dies gilt für kranke Personen, Menschen, die Symptome des Corona-Virus aufweisen oder auch Menschen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem betroffenen Gebiet aufgehalten haben, also zum Beispiel in China, oder in Norditalien waren.