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Das öffentliche Beteiligungsverfahren für die Hochrheinautobahn startet. Die Deges (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) kündigt für Mittwoch, 10. Oktober, ein Bürgerforum in der Waldshuter Stadthalle an.

Um welche A-98-Abschnitte geht es?

„Die Öffentlichkeit wird frühzeitig in die Planungen zur A 98 eingebunden. Dazu findet von Oktober 2019 bis Frühjahr 2021 der Beteiligungsprozess A 98 im Dialog im Auftrag der Deges statt. In drei öffentlichen Bürgerforen, vier Planungswerkstätten und zwei Online-Dialogen werden gemeinsam mit den Bürgern verschiedene Varianten für den Neubau der A 98 in den Abschnitten 8 und 9 zwischen Hauenstein und Tiengen-West gesucht“, so die Deges in ihrer Ankündigung.

Worum geht es bei dem Bürgerforum?

Den öffentlichen Auftakt bildet das Bürgerforum am Donnerstag, 10. Oktober. Dabei wird über den anstehenden Beteiligungsprozess und den Stand der Planung informiert. Es findet von 18.30 bis 21 Uhr in der Waldshuter Stadthalle statt.

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Wie können Bürger teilnehmen?

Die Teilnehmenden können sich mit Fragen in den Prozess einbringen. Zudem können Einwohner ihr Interesse bekunden, wenn sie bei den vier Planungswerkstätten mitwirken möchten. Aus allen Interessierten werden zehn Personen für die Teilnahme ausgelost. Die Projektwebseite gibt Auskunft über das Beteiligungsverfahren sowie die geplanten Veranstaltungen und ist im Internet (www.a98-im-dialog.de) erreichbar. Darüber hinaus können über die Webseite auch allgemeine Informationen zum Projekt abgerufen werden.

Was ist das Ziel?

„Wir wollen mit diesem Vorgehen mögliche Trassenvarianten für die Abschnitte 8 und 9 der A 98 gemeinschaftlich erarbeiten und Vor- und Nachteile sowie Konfliktpunkte klar und verständlich darstellen“, erläutert Deges-Projektleiter Johannes Kuhn. Ziel sei die Schaffung einer möglichst hohen Projekttransparenz und -akzeptanz bereits in einer frühen Planungsphase.

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Wie verbindlich sind die Varianten?

„Ein frühzeitiger, mehrheitlich akzeptierter Trassenverlauf kann in späteren Planungsphasen viel Zeit sparen“, so Kuhn. Eine rechtssichere Vorzugsvariante ergebe sich jedoch erst durch die gutachterlichen Untersuchungen und Bewertungen im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Umweltverträglichkeitsprüfung und nach Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums, welches das Projekt finanziert.