Vor dem Amtsgericht Waldshut-Tiengen hat sich eine 26-jährige angehende Erzieherin verantworten müssen. Von der Staatsanwaltschaft wurde sie unter anderem wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkohol, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt. Die Staatsanwältin forderte eine Geldstrafe von 110 Tagessätzen à zehn Euro sowie den Entzug der Fahrerlaubnis und eine Führerscheinsperre.
Fahren unter Alkoholeinfluss
Die junge Frau soll sich laut Anklageschrift am 1. März fastnächtlich kostümiert und stark alkoholisiert an einer Tankstelle auf den Schoß ihres autofahrenden Begleiters gesetzt haben und den Wagen gegen einen Serviceständer der Tankstelle gelenkt haben. Als der Begleiter den Wagen verlassen hatte, setzte die Angeklagte mit dem Auto zurück und rammte dabei eine Zapfsäule. „An dieser ist ein Schaden in Höhe von 3200 Euro entstanden“, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft.
„Die junge Frau ist anschließend mit dem Auto weggefahren und wurde von der verständigten Polizei auf der A 98 angehalten“, lautete die Anklage der Staatsanwaltschaft weiter. Das beschädigte Auto habe sogar einen platten Reifen gehabt.
Vehemente Gegenwehr
Die Angeklagte habe sich bei der darauffolgenden Polizeikontrolle mit aller Kraft gegen die Beamten gewehrt. „Die Polizeibeamten konnten ihr nur unter großer Anstrengung Handschellen anlegen“, erklärte die Staatsanwältin.
Geständnis zu ihren Gunsten
Vor dem Amtsgericht gestand die 26-Jährige ihre Taten und räumte ihr Fehlverhalten ein. Sie erklärte außerdem, dass sie ebenfalls an einem Abstinenzprogramm teilnehme, sodass so etwas nicht wieder passiere. Die 26-Jährige sei sich ihrer Taten bewusst und „will alles wieder richten“ erklärte sie. „Ich bereue es zutiefst“, waren ihre letzten Worte vor dem Urteil.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung sind sich einig
Unter Berücksichtigung des Geständnisses der Angeklagten so wie ihrer aufrichtigen Reue forderte die Staatsanwaltschaft im Plädoyer eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à zehn Euro plus den Entzug der Fahrerlaubnis.
Bei den in der Anklageschrift geforderten 110 Tagessätzen hätte die Angeklagte als vorbestraft gegolten, inklusive Eintrag im Führungszeugnis. Das wäre für die Zukunftspläne der jungen Frau fatal gewesen, denn sie plane eine Ausbildung zur Erzieherin.

Zudem solle die 26-Jährige eine Führerscheinsperre für die nächsten elf Monate bekommen. Die Angeklagte habe bei drei der vier Vergehen gezeigt, dass sie „absolut ungeeignet für das Führen von Kraftfahrzeugen ist“, so die Staatsanwaltschaft. Die geforderte Strafe sei damit am untersten Limit des Strafrahmens angesetzt.
Der Verteidiger Christian Straub schloss sich in seinem Plädoyer den Forderungen der Staatsanwaltschaft an.
Das Urteil
Die 26-Jährige wurde wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubten Entfernen des Unfallorts und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt. Außerdem wird der Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen und sie bekommt eine Führerscheinsperre von elf Monaten auferlegt.
„Ich habe einiges zu Ihren Gunsten berücksichtigt“, erklärte Richterin Lea Uttner ihr Urteil. Das Geständnis der 26-Jährigen und ihre aufrichtige Reue sowie das geplante Abstinenzprogramm seien Schritte in die richtige Richtung. Zusätzlich war die Angeklagte nicht vorbestraft.