Es ist schon sehr ungewöhnlich: Da haben wir zwei Parteien – in diesem Fall die Deutsche Bahn und die Stadt Waldshut-Tiengen –, die eigentlich das Gleiche wollen und auch dieselbe Lösung favorisieren. Denn die Zugänglichkeit des Mittelbahnsteigs einzig via einer steilen Treppe war vermutlich noch nie ein wirklich unproblematischer Zustand.
Rampe wird favorisiert und wäre zuverlässigste Lösung
Diesen Missstand mit einer Rampe zu beheben, erscheint von Praktikabilität bis zu langfristigem Unterhalt die einfachste Lösung zu sein. Und doch müssen nun beide Seiten mit der eher ungeliebten Alternativlösung vorliebnehmen und einen Aufzug installieren. Dies ausschließlich deshalb, weil der Amtsschimmel in Form von Bauvorschriften laut vernehmlich wiehert, und Plan B somit zur einzigen Option wird.
Laut Gesetzgeber bedeutet Barrierefreiheit nämlich nicht, eine Barriere zu beseitigen, sondern es muss ein alternativer Zugang hergestellt werden, während gleichzeitig die Barriere erhalten bleiben muss. Das klingt unsinnig, zumal es im Falle eines Ernstfalls oder auch nur auf der Hatz nach dem Anschlusszug auf dem Nachbargleis doch vor allem möglichst schnell gehen muss. Wer nutzt da schon lieber eine Treppe, wo die Stolpergefahr deutlich größer ist?
Eine Lösung, die Betroffene resignieren lässt
Alle, die nicht gehbehindert oder auf einen Rollstuhl angewiesen sind, die nicht mit Kinderwagen verreisen oder Gepäck mit sich führen, schütteln bei so viel Praxisferne bei rechtlichen Vorgaben nur lachend den Kopf. Alle anderen können wohl nur resignieren. Ein Aufzug als einzig mögliche Option, den Bahnhof barrierefrei zu machen?
Und was ist, wenn dieser Aufzug defekt ist – möglicherweise wochenlang, wie man es vom bereits vorhandenen Aufzug am Bahnhof kennt? Darauf gibt es auch nur eine Antwortmöglichkeit: Dann läuft eben alles wie bisher. Zur Erinnerung: Alle Beteiligten sind sich einig, dass die jetzige Situation untragbar ist.