Was in der Geschichte der Tiengener Narrengerichtsbarkeit als unvorstellbar galt, ist tatsächlich eingetroffen: Die vorgesehene Verhandlung des alt-ehrwürdigen Hochnotpeinlichen Malefiz-Narrengerichts 1503 zu Düenge am 13. Februar 2021 wurde in nie da gewesener, schändlicher, menschen- und kulturverachtender Weise durch die Covid-19-Pandemie zum Platzen gebracht.
Die Mitglieder des ansonsten unerschütterlichen Narrengerichts sind nicht nur geschockt und traurig, sondern auch in seltener Einmütigkeit fassungslos und wütend. Zum ersten Mal seit Menschengedenken sehen sich die unbescholtenen Vertreter von Gericht, Anklage und Fürsprech einer völlig unvorhergesehenen Situation völlig hilflos ausgeliefert. Nicht nur, dass der Narrenbolisei und die Henkerschar zu unerträglicher Untätigkeit verdammt sind, auch der närrischen und lebenslustigen Düengemer Bürgerschar wird damit ein fastnächtliches Spektakel vorenthalten.
Trotz alledem ist es nach Auffassung des Hochnotpeinlichen Malefiz-Narrengerichts zwingend notwendig, gerade in dieser schwierigen Pandemie-Situation, die Gesundheit und das Leben unserer Bürgerinnen und Bürgern unter Einhaltung der vorgegebenen Regeln zu schützen und damit schnellstmöglich wieder zu einem normalen und von Fröhlichkeit, Unbeschwertheit getragenen Zusammenleben zurückzukommen. Daher bleibt uns aktuell keine andere Wahl, als die närrische Gerichtsverhandlung 2021 abzusagen.
Unausweichlich bleibt aber dennoch, dass der Delinquent des Jahres 2022 die in diesem Jahr ausgefallenen Anschuldigungen und Rituale zusätzlich zu ertragen haben wird – denn wer zu spät angeklagt wird, den bestraft nicht das Leben, sondern das Hochnotpeinlichen Malefiz-Narrengericht zu Düenge.