Eigentlich ist das Zünden von Feuerwerk ganzjährig untersagt. Lediglich an Silvester und Neujahr, von 31. Dezember bis 1. Januar, gibt es Ausnahmen: An diesen beiden Tagen kann jeder ab 18 Jahren zündeln und knallen.

Aber auch hier gibt es bestimmte Regeln: In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie „besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen“ ist das Abbrennen von Feuerwerk verboten. Das ist in Paragraf 23 der bundesweit geltenden Sprengstoffverordnung geregelt. Somit gilt diese auch in Waldshut-Tiengen.

Wo ist Böllern verboten?

Böllerfreie Zonen in Waldshut und Tiengen.
Böllerfreie Zonen in Waldshut und Tiengen. | Bild: Cornelia Müller, Ute Schönlein

Darauf weist jetzt aktuell auch die Stadt hin. Anscheinend sieht diese „besonders brandempfindliche Gebäude“ in beiden Altstädten, in Waldshut wie in Tiengen, als gegeben an und hat somit beide Areale zu „böllerfreien Zonen“ erklärt.

Für Waldshut reicht die Zone vom Klinikum Hochrhein zum Kornhaus sowie vom Rhein zur Bundesstraße 34.

Wer also in Waldshut etwa in der Kaiserstraße wohnt, muss sich an Silvester mit Tischfeuerwerk drinnen begnügen. Für Tiengen liegt die Verbotszone zwischen Schloss- und Marktplatz sowie zwischen Seilerbergweg und Brühlgasse/Sulzerring.

Fünfte Knallerei unter Auflagen

Beide „böllerfreie Zonen“ hatten erstmals an Silvester 2020 gegolten, an dem wegen Corona aber ohnehin kein Feuerwerk verkauft werden durfte und ab 20 Uhr eine Ausgangssperre galt. Es ist aktuell also schon die fünfte Knallerei unter Auflagen.

Aber: „Leider hat die Erfahrung vor allem in den Innenstadtlagen der Stadtteile Waldshut und Tiengen der vergangenen Jahre gezeigt, dass diese Verbotsnorm wenig bis keine Beachtung findet“, zieht die Stadt jetzt Bilanz. Die Gründe dafür hätten hauptsächlich darin gelegen, dass „die Einhaltung in der Vergangenheit zu gering überwacht werden konnte.“ Das „konnte“ wird aber nicht genauer erläutert. Unklar ist, ob personelle Engpässe bei der Polizei ausschlaggebend waren.

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Um Klarheit zu verschaffen, wer konkret betroffen ist, hat das städtische Rechts- und Ordnungsamt eine Karte des von der Verbotsnorm betroffenen Innenstadtbereichs beider Stadtteile erstellt. Zudem werden Besuchende der Innenstädte an deren Hauptzugängen durch Banner, Plakate und Fußbodenaufkleber darüber informiert, dass sie den vom gesetzlichen Böllerverbot erfassten Innenstadtbereich betreten.

Und deutlich wird in dem aktuellen Appell auch gemacht: Auch wer nicht in einer der beiden Altstädte wohnt, aber Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime in unmittelbarer Nähe hat, muss auf die Knallerei verzichten. Was „unmittelbare Nähe“ konkret in Metern übersetzt bedeutet, steht aber nirgendwo. Abklären, ob er für einen gilt, muss daher im Grunde jeder selbst.

Bis zu 50 000 Euro Bußgeld möglich

Am ehesten noch zu überwachen sein, dürfte die Einhaltung des Böllerverbots in den beiden Innenstädten von Waldshut-Tiengen. Und das will die Stadt auch tun: „In der Silvesternacht wird die Stadtpolizei auf Einhaltung des Böllerverbots kontrollieren und gegebenenfalls auch ahnden.“

Zuwiderhandlungen könnten mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld belegt werden. Wer unerlaubt böllert, wird wohl kaum so massiv zur Kasse gebeten. Das Bußgeld betrage in jedem Falle aber mindestens 500 Euro, so die Stadt. Neben Stadtpolizei habe auch die Landespolizei angekündigt, entsprechende Kontrollen durchzuführen.