Manfred Dinort

Seit Wochen laufen die Sanierungsarbeiten an einem Teilstück der Straße „Zum Weinbrunnen“, Arbeiten, die von einzelnen Anliegern aus dem unteren Straßenbereich argwöhnisch beobachtet werden. „Hier handelt es sich um eine ganz normale Straßensanierung“, stellte Ortsvorsteher Armin Arzner in der jüngsten Sitzung des Ortschaftsrates klar.

1998 gab es viel Aufregung

Die Straße werde nach dem derzeit geltenden Normen auf Kosten der Stadt ausgebaut, auf der einen Seite mit einem Randstein, um das Abfließen des Oberflächenwassers auf Privatgrundstücke zu verhindern. „Die Sanierung war seit Jahren fällig, wir sind froh, dass wir jetzt endlich zum Zuge gekommen sind,“ so der Ortsvorsteher. Daher habe er kein Verständnis für die kritischen Anmerkungen einzelner Anlieger aus dem unteren Straßenbereich, von denen bemängelt werde, dass ihnen seinerzeit zugemutet wurde, sich an den Erschließungskosten in ihrem Straßenabschnitt zu beteiligen. Damals, in den Jahren 1998/99, sorgte in Oberalpfen die Einteilung des Straßennetzes in historische und nicht-historische Straßen für viel Aufregung. Besonders hart traf es die Straße „Zum Weinbrunnen“, die von der Stadtverwaltung als „nicht historisch“ eingestuft wurde.

Für die Anlieger bedeutete diese Zuordnung, dass die Erschließungskosten (Kanal- und Straßenbau) auf die Haus- und Grundstückseigentümer umgelegt werden konnten, wie bei einem Neubaugebiet. Auch die Tatsache, dass diese Straße seit eh und je von den Landwirten als Feldweg genutzt wurde und ein „historisches“ Gebäude an der Straße liegt, reichte als Kriterium nicht aus. Dabei war die Stadtverwaltung in Beweisnot: Für den fraglichen Zeitraum – als historisch wurde alles bewertet, was bereits im Jahr 1868 Bestand hatte – standen der Stadt weder Grundbucheinträge noch Planungsunterlagen zur Verfügung. Noch konfuser war die Situation in der Ringstraße, die in historische und nicht historische Abschnitte auseinanderdividiert wurde, obwohl im gesamten Straßenbereich historische Gebäude angesiedelt waren.

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In der Straße „Zum Weinbrunnen“ formierte sich eine Bürgerinitiative, die nach alternativen Lösungen suchte. Vor allem wurde die Frage diskutiert, ob es unbedingt notwendig sei, die Kanäle in der Straße zu verlegen. Diese Idee machten sich die beiden Anlieger im oberen Bereich zunutze, die ihre Abwasserleitungen im Wiesenbereich verlegten und mit ihrem Kanal an der Leiterbachstraße, einer historischen Straße, anschlossen. Der Nachteil dieser Variante: Die Anlieger sind für die Instandhaltung ihrer privaten Kanäle selbst verantwortlich und das auf einer Gesamtlänge von rund 300 Metern.