Angeklagt war die 55-Jährige wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, wegen versuchter Nötigung wurde sie dann am Amtsgericht Bad Säckingen vom vorsitzenden Richter Rupert Stork zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Der Strafbefehl hatte sich auf 2.700 Euro belaufen. Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Hans Christian Schmitz, dagegen war bei dem Tatvorwurf der versuchten gefährlichen Körperverletzung geblieben und hatte für eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 60 Euro plädiert.
Was war geschehen?
Die Angeklagte, die immer wieder betont hatte, dass sie damals niemand habe verletzen wollen, hatte mehrere 9,5 Kilogramm schwere Steine über eine Brüstung in die Baugrube des Nachbargrundstücks fallen lassen. Sie habe sich nur Gehör und einen Baustopp verschaffen wollen. Mit der Bebauung des Nachbargrundstücks sei sie niemals einverstanden gewesen. Es sei dicht an ihrer Grundstücksgrenze gebaut worden. Man habe ihr dann ohne Vorwarnung einen Kran in ihre Einfahrt gestellt, was ihr überhaupt nicht gepasst hätte, zumal das Elektrizitätswerk das Wegerecht bei ihr habe und nicht mehr durchgekommen sei, genau wie ihre eigenen Handwerker, die sie damals gehabt hätte. Man habe sich dann mündlich darauf geeinigt, dass man ihr zwei Hauswände instand setze. Später habe sie das Ordnungsamt informiert und der Kran sei versetzt worden.
Das Landratsamt, das sie ebenfalls informiert hätte, habe gesagt, sie solle das Ganze anzeigen. Danach seien fünf ihrer Bäume abgesägt und entwendet worden, obwohl sie diese behalten wollte. Als sie sich über den Diebstahl der Bäume beschweren wollte, habe ihr niemand Gehör geschenkt. Zum Tatzeitpunkt hätte die Baufirma angefangen zu betonieren. Sie wollte das Ordnungsamt anrufen, um zu erfahren, was hier vorgehe, habe aber niemanden erreicht. Der Vorarbeiter sei auf ihre Anfrage nicht eingegangen und habe sie abgefertigt. Für einen Moment habe sie überlegt, sich in die Baugrube abzuseilen, um selbst nachzuschauen, sie habe aber keine Zeit gehabt.
Dann habe sie die Steine gesehen, habe sich über eine Brüstung gelehnt und sie fallen gelassen. Von den Arbeitern sei keiner in der Nähe gewesen, verletzt worden sei niemand. “Ich habe nur auf mich aufmerksam machen wollen, ich wollte niemanden verletzen“, betonte die Angeklagte. Sie werde terrorisiert, immer erst im Nachhinein über alles informiert, erklärte die Angeklagte. Dazu beträten die Arbeiter immer wieder ungefragt ihr Grundstück, nützten aus, dass sie alleine lebe. Für die Bauverzögerung solle sie jetzt 1.700 Euro bezahlen. Wie die Frau die Steine nach unten befördert habe, habe er nicht gesehen, erklärte ein Zeuge, der als Kranführer arbeite. Er habe nur gehört, dass etwas auf die Baustellenplatten gefallen sei. Er sei damals etwa drei Meter vom Geschehen entfernt gewesen.
Minderschwerer Fall von Körperverletzung
Der Vorarbeiter habe dann bei der Polizei angerufen. Zwei Steine seien an einer Mauer, zwei seien auf den Bodenplatten gewesen, erklärte die Polizeioberkommissarin, die damals in dem Fall ermittelt hatte und als Zeugin geladen war. Es hätte durchaus sein können, dass sich dabei jemand verletzte, erklärte sie. Der Vorarbeiter der Baufirma, der ebenfalls als Zeuge geladen war, sagte aus, die 55-Jährige hätte behauptet man betoniere auch auf ihrem Grundstück, was aber nicht gestimmt habe. Er als Firma könnte sowieso nichts machen. Er habe sie dann als „richtig böse Frau“ betitelt und die Polizei gerufen.
Schmitz erklärte in seinem Plädoyer, es handle sich hier um einen minderschweren Fall von Körperverletzung. Er gestehe der Angeklagten zu, dass die Situation auf der Baustelle schwierig gewesen sei und dass sie keine Verletzungsabsicht gehabt habe, aber man schmeiße nicht einfach Steine herunter. „Da fehlt es an Körperverletzungsvorsatz“, argumentierte dagegen der vorsitzende Richter. „Man kann ihr nicht unterstellen, dass sie jemand verletzen wollte, sie wollte nur den Baustopp“, begründete Stork sein Urteil. „Sie waren natürlich nicht berechtigt, die Steine zu schmeißen, Gott sei Dank ist nichts passiert“, ermahnte der Richter abschließend die Angeklagte.