Die Wehrer Fußballvereine können sich auf eine Rückkehr zum Trainingsbetrieb vorbereiten. Dies ermöglicht die eine neue Corona-Verordnung des Landes. Von einem normalen Trainingsbetrieb wird sich das Fußballtraining aber deutlich unterscheiden, denn die Vorgaben des Landes sind anspruchsvoll.

Was müssen Fußballvereine beachten?

„Die Vereine erarbeiten nun eigene Konzepte, wie sie diese Vorgaben umsetzen wollen“, so Ordnungsamtsleiter Stefan Schmitz nach einem Gespräch mit den Vereinsvertretern. Wenn das Konzept mit den Coronaverordnungen im Einklang steht, erhalten sie die Genehmigung. Ungewöhlich für die Kicker: Die Abstandsregeln gelten grundsätzlich auch beim Vereinssport, deshalb ist Zweikampftraining ebenso tabu wie Trainingsspiele. Möglich sind aber beispielsweise Schuss-, Pass- oder Konditionstraining. „Erlaubt ist ein Trainingsbetrieb von maximal fünf Personen auf 1000 Quadratmetern“, erklärt Schmitz. Ein Fußballfeld könnte somit in vier Teile geteilt werden, in denen jeweils fünf Kicker als Kleingruppe trainieren. Die Umkleidekabine darf ebenso wenig genutzt werden wie Dusche oder Vereinsgaststätte. Ein Vereinsverantwortlicher muss außerdem genau dokumentieren, wer an dem Training teilgenommen hat, um im Fall eines positiven Tests auch die Trainingspartner benennen und in Quarantäne schicken zu können. Auch die Trainingspläne müssen so entzerrt werden, dass sich unterschiedliche Trainingsgruppen nicht begegnen.

Die Tore des Frankenmattstadions stehen den Wehrer Sportvereinen wieder offen – allerdings unter strengen Auflagen.
Die Tore des Frankenmattstadions stehen den Wehrer Sportvereinen wieder offen – allerdings unter strengen Auflagen. | Bild: Obermeyer, Justus

Dürfen auch andere Sportvereine trainieren?

Grundsätzlich können nur Sportanlagen unter freiem Himmel geöffnet werden – und zwar ausschließlich für Vereinssport. Darunter fallen auch die Tennisplätze des TC Wehr. Einige Einschränkungen müssen die Fans des weißen Sports aber hinnehmen: Doppel-Spiele und der Plausch im Vereinsheim bleiben verboten. Auch die Leichtathleten des TV Wehr könnten von den Lockerungen profitieren. Aber auch für sie gilt die Regel: Maximal fünf Personen auf 1000 Quadratmeter. „Die Leichtathleten haben es natürlich leichter, die Abstandsregeln einzuhalten“, so Schmitz. Es gibt aber eine Ausnahme: Für die Lauffreunde Wehratal ist die Wiederaufnahme eines Trainingsbetriebs noch nicht möglich, da sie nicht auf einer Sportanlage trainieren. Außerhalb der Sportstätten gilt aber die allgemeine Corona-Verordnung, nach der sich nur Personen aus maximal zwei Haushalten treffen dürfen. Die Lauffreunde verzichten deshalb weiter auf ihre gemeinsamen Trainingsstunden.

Gesperrt bleiben aber die Bolzplätze.
Gesperrt bleiben aber die Bolzplätze. | Bild: Obermeyer, Justus

Dürfen die öffentlichen Bolzplätze und Basketballfelder wieder genutzt werden?

Nein, sie bleiben geschlossen, da hier die Nutzer nicht dokumentiert werden können. Diese Aufgabe kann nur an Verantwortliche von Sportvereinen übertragen werden. Das selbe gilt übrigens auch für die Skater-Anlage unter der Kirchsteigbrücke. Auch Sporthallen und andere Indoor-Sportanlagen bleiben geschlossen.

Auch das Basketballfeld in Öflingen darf noch nicht genutzt werden.
Auch das Basketballfeld in Öflingen darf noch nicht genutzt werden. | Bild: Obermeyer, Justus

Wie ist es mit anderen Freizeiteinrichtungen?

Ab Montag öffnet der Minigolfplatz, der dann von Personen aus maximal zwei Haushalten genutzt werden kann. Auch die Nutzung der öffentlichen Open-Air-Tischtennisplätzen ist erlaubt – mit den enstprechenden Einschränkungen. Das Schwimmbad bleibt vorläufig noch geschlossen, ebenso ist die Liegewiese in Brennet gesperrt. Gleich nebenan können die Mitglieder des Motor- und Segelsportclubs seit ein paar Tagen auch wieder ihren Anlegesteg nutzen. Hier gab es in den vergangenen Wochen die paradoxe Situation, dass der Freizeitbootsverkehr auf dem Rhein zwar grundsätzlich erlaubt war, allerdings faktisch nicht möglich war, weil der Steg nicht benutzt werden durfte.

Der Bootssteg am Rhein darf nun wieder genutzt werden.
Der Bootssteg am Rhein darf nun wieder genutzt werden. | Bild: Obermeyer, Justus

Welche Regeln gelten für Spielplätze?

Die Verordnung hat für Spielplätze die Höchstzahl von einem Kind pro zehn Quadratmetern festgelegt. Entsprechend ist jeder Spielplatz mit der maximalen Nutzerzahl gekennzeichnet – mit teilweise kuriosen Ergebnissen, da der größte Wehrer Spielplatz 1200 Quadratmeter umfasst. Da Kinder den Spielplatz nur in Begleitung von Erwachsenen nutzen dürfen, wäre rechnerisch eine maximale Zahl von 360 Personen möglich. „Wir haben diese Regeln nicht gemacht“, schmunzelt Ordnungsamtsleiter Stefan Schmitz über diese Zahl, die wohl kaum in der Realität vorkommt. Eine Festlegung der Höchstzahl anhand der vorhandenen Spielgeräte wäre vermutlich sinnvoller gewesen, so Schmitz.

Für die Spielplätze werden nun Nutzer-Höchstzahlen ausgewiesen.
Für die Spielplätze werden nun Nutzer-Höchstzahlen ausgewiesen. | Bild: Obermeyer, Justus
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