Seit dem gestrigen Mittwoch, 13. Mai, sind in der Wehrer Stadtverwaltung einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kurzarbeit. Dies geht aus der Vorlage zur nächsten Gemeinderatssitzung hervor, die am kommenden Dienstag, 19. Mai, um 19 Uhr in der Wehrer Stadthalle stattfindet. Betroffen sind davon Bedienstete der Bäderbetriebe, der Kindergärten und -horte, des Jugendhauses sowie des Reinigungspersonal. Wehr gehört damit zu den ersten Gemeinden, die Gebrauch von dem für die öffentliche Verwaltung neuen Instrument der Kurzarbeit macht. Erst im April wurde zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften eine Ergänzung zum Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes, der „Tarifvertrag COVID“ vereinbart. „Bisher konnten wir kurzfristig auf die Corona-Pandemie reagieren, indem die Beschäftigten noch ausstehende Arbeiten erledigten, umgesetzt wurden, Überstunden oder Urlaub abbauten oder über das festgelegte Maß hinaus Minusstunden aufbauen konnten“, erklärt Bürgermeister Michael Thater. Da die Corona-Pandemie voraussichtlich noch länger andauere, sei ein weiteres Aufbauen von Minusstunden „nicht nachhaltig“. Gemeinsam mit der Personalvertretung sei deshalb die Kurzarbeit vereinbart worden, die am 5. Mai offiziell angekündigt wurde und eine Woche später in Kraft trat. Damit reduziert sich die Soll-Stundenzahl der betroffenen Mitarbeiter, gleichzeitig aber auch das Arbeitsentgelt. Die dadurch entstehende Gehaltslücke wird zu 60 Prozent vom Staat gefüllt. Bei Mitarbeitern mit Kindern sogar zu 67 Prozent.

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