Die Behandlung der Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Nachbarn zur geplanten Tagespflegeeinrichtung hat in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Wutöschingen breiten Raum eingenommen. Während der Großteil der Anregungen von der Verwaltung zur Kenntnis genommen wurde, beschäftige sich der Gemeinderat intensiver mit der Stellungnahme von Anwohnerin Carmen Würth. Bei der Enthaltung von Alex Sitter (SPD) und Achim Würth (Grüne) stimmte das Gremium für die Argumente der Verwaltung und verabschiedete den Bebauungsplan sowie die Satzung.

Als direkte Nachbarin zur geplanten Tagespflege mit betreutem Wohnen sieht Carmen Würth sich bei der Realisierung des Projekts in dreistöckiger Bauweise in ihrer Lebensqualität eingeschränkt. In ihrer Stellungnahme fordert sie eine „erneute Überprüfung“ der dreigeschossigen Planungen. Gegen die ersten Pläne als zweistöckige Variante hatte sie hingegen keine Einwände, wie Bürgermeister Rainer Stoll betonte. Die Kommune sieht aus baurechtlicher Sicht keine Einschränkungen des benachbarten Baufensters, da auf dieses nicht zugegriffen werde. Der gesetzlich geforderte Mindestabstand von drei Metern werde eingehalten.

Die Nachbarin sieht des Weitern die Sicherheit für den Kindergarten sowie die Schule durch erhöhtes Verkehrsaufkommen gefährdet. Christine Manz (CDU) gab den Hinweis, dass alles gut geplant werden müsse, um die älteren Menschen vor der Einrichtung gefahrlos in Fahrzeuge ein- und aussteigen zu lassen. Zudem nannte sie durch die gestiegene Zahl von Schülern an der Alemannenschule ein erhöhtes Verkehrsaufkommen in der Kirchstraße. Die Verwaltung indes sieht die Verkehrssicherheit von Kindergarten und Schule nicht als gefährdet an. Die Nachbarin fürchtet überdies Einschränkungen der Leistung ihrer auf dem Carport montierten Photovoltaikanlage. Das räumt die Verwaltung zwar ein, allerdings sei der Neubau in nordwestlicher Richtung geplant, sodass diese Einschränkung begrenzt sein dürfte.
Die direkte Nachbarin Carmen Würth befürchtet durch den Bau der dreigeschossigen Tagespflegeeinrichtung negative Auswirkungen für ihr Lebensgefühl, das durch die Größe des Gebäudes und die daraus folgende Schattenbildung entstehe. Sie sieht auch einen Wertverlust ihrer Immobilie. Da „niemand wohnen möchte, wo man von Pflege beziehungsweis betreutem Wohnen umgeben ist“. Die Verwaltung räumte ein, dass sich die Nachbarin eingeschränkt fühlen könnte, aufgrund der geplanten Nutzung des Grundstücks sei eine Änderung des Plans allerdings nicht möglich. Ob der Bau einer Tagespflege mit betreutem Wohnen eine Wertminderung benachbarter Grundstücke zur Folge hätte, könne laut Verwaltung nicht beurteilt werden. Deshalb werde die Stellungnahme von Carmen Würth nur zur Kenntnis genommen.