Ignorieren Sie keinesfalls die geschlossene Schranke an einem Bahnübergang! Das kann Sie nicht nur ein Bußgeld kosten, sondern im schlimmsten Fall Ihr Leben! So lässt sich die Pressemitteilung zusammenfassen, die die Bundespolizeiinspektion Konstanz versendet hat.
Darin heißt es, dass Zugführer auf der Bahnstrecke zwischen Singen und Konstanz immer wieder Personen – zumeist Fahrradfahrer – beobachtet hätten, die in der Nähe des Haltepunkts Allensbach trotz geschlossener Halbschranken die Gleise passierten. Dabei näherte sich bereits der Zug.
Aus diesem Grund appelliert die Bundespolizei an alle Verkehrsteilnehmer, die Gefahren, die von herannahenden Zügen ausgehen, nicht zu unterschätzen. Die Pressestelle schreibt dazu: „Regionalzüge verkehren in diesem Streckenabschnitt mit Geschwindigkeiten von bis zu 140 Kilometern pro Stunde.“ Aus diesem Grund sei es lebensgefährlich, sich im Gleisbereich auszuhalten.
„Züge nähern sich nahezu lautlos“
Zudem solle bedacht werden, dass die Bahnübergänge von Kontakten an den Gleisen automatisch geschlossen werden. Gehen die Halbschranken herunter, handelt es sich im Normalfall nur noch um wenige Sekunden, bis der Zug den Bahnübergang erreicht. Außerdem heißt es in der Mitteilung: „Züge nähern sich nahezu lautlos, haben lange Bremswege und können nicht ausweichen.“
Das Verhalten, das im schlimmsten Fall das Leben kosten kann, wird aber auch mit Bußgeldern geahndet. Die Bundespolizei informiert darüber, dass dieses Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern an Bahnübergängen richtig ins Geld gehen kann.
Laut Straßenverkehrsordnung „können beim Kreuzen eines Bahnübergangs trotz geschlossener Schranke für Fußgänger und Radfahrer bis zu 350 Euro und für Kraftfahrer bis zu 700 Euro Bußgeld sowie zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot drohen.“