Jetzt gelten sie: Der Gemeinderat hat im zweiten Anlauf die wohnbaupolitischen Grundsätze beschlossen. Aber auch dieses Mal gab es noch Diskussionsbedarf. Ein wichtiges Stichwort war dabei der Bestandsschutz. Bürgermeister Matthias Weckbach verwies nochmal auf den Stichtag 26. Juni 2018. Wenn bis dahin Ferienwohnungen bestanden haben, genießen diese Bestandsschutz. Auch Anträge vor diesem Tag werden noch nach den alten Regeln behandelt.

Experte Reinhard Sparwasser aus Freiburg stellte die Satzungsänderungen nach der vorangegangenen Debatte vor. Dabei ging es nicht nur um die wohnbaupolitischen Grundsätze, sondern auch um eine erste Änderung des bereits beschlossenen Zweckentfremdungsverbots. Denn dieses hatte Punkte enthalten, die im Zusammenhang mit den Grundsätzen noch nicht diskutiert worden waren. Eine der Änderungen in der wohnbaupolitischen Satzung bezieht sich zum Beispiel auf die Baupflicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums auf einem Grundstück und wann diese ausgesetzt werden kann.

Diskussion um die Bagatellklausel

Zur Bagatellklausel in den Grundsätzen gab es eine längere Diskussion. Diese besagt unter anderem, dass bis zu vier Wohnungen auf maximal 450 Quadratmetern Fläche in einem neuen Haus erlaubt sind, ohne dass es eine günstigere Wohnung gemäß der Sozialklausel geben muss. Diese greift bei mehr als vier Einheiten und fordert einen bestimmten Prozentsatz für sozialen Wohnraum. Alwin Honstetter (CDU) merkte an, dass dem Wohnungsmarkt auch kleinere Einheiten zugute kämen und kritisierte, dass zum Beispiel fünf kleine Einheiten auf 360 Quadratmetern nicht erlaubt seien. Hauptamtsleiter Stefan Burger verwies auf den Sozialparagrafen. "Bei fünf Wohnungen müsste dann eine an jemanden mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden", sagte er. Weckbach erklärte zudem, dass die Bagatellklausel ursprünglich sogar noch enger geplant gewesen sei. "Es wird Kollateralschäden geben. So ein Konzept kann nicht jeden Einzelfall abdecken. Aber wir haben die Möglichkeit nachzusteuern", erklärte er.

Für das Neubaugebiet Haiden greift Punkt II der Grundsätze mit förderbarem und preisgedämpftem Wohnungsbau sowie einer Baupflicht in einem bestimmten Zeitraum allerdings nicht. Denn dort gibt es bereits Bebauungspläne und es werde kein neues Baurecht geschaffen, so Weckbach. Aber: Einschränkungen für die Einrichtung von Ferien- und Zweitwohnungen sollen dort mit einer beabsichtigten Bebauungsplanänderung greifen. So darf eine Person maximal zwei Ferienwohnungen besitzen, muss mit Hauptwohnsitz in Ludwigshafen gemeldet sein und muss mit dem Betrieb verbundene Dienstleistungen im Wesentlichen selbst erbringen. Letzteres soll ausschließen, dass eine Firma oder ein Investor Ferienwohnungen einrichtet. Weckbach kündigte in der Sitzung ein Merkblatt für Vermieter an, das alles Wichtige aus den wohnbaupolitischen Grundsätzen zusammenfasst. Es soll am Dienstag, 7. August, auch eine Infoveranstaltung geben.

Die Mehrheit stimmte für wohnbaupolitischen Grundsätze, in die alle Punkte zu Ferienwohnungen aus der Zweckentfremdungssatzung übernommen wurden. Es gab drei Enthaltungen.