Jetzt werden die Pläne für den Discounter am Ortseingang von Bodman konkreter: Der Gemeinderat hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan beschlossen. Der Bau eines Penny-Markts könnte im Jahr 2020 beginnen. „Das Grundstück gehört uns und wir möchten den Bau ermöglichen“, sagte Bürgermeister Matthias Weckbach in der Sitzung am Dienstagabend. „Derzeit laufen die Vertragsabstimmungen mit dem Investor.“
Vanessa Späth von MeixnerGeerds Stadtentwicklung stellte die Festlegungen vor, die der Bebauungsplan „Nahversorgungsmarkt Bodman“ enthalten soll. Es handle sich um eine Fläche von 0,49 Hektar zur Sicherung der Nahversorgung, die derzeit im Flächennutzungsplan noch „Sonderbaufläche Parkplatz“ sei.

Im vorderen, südlichen Bereich von der Kaiserpfalzstraße gesehen, sollen die Parkplätze liegen. Der Penny selbst soll im hinteren, nördlichen Bereich entstehen. Die Zufahrt wäre über die Straße „Breite“ – so ist bisher auch die Zufahrt zum Auffangparkplatz. „Durch die Lage an der Kreisstraße ist der Markt auch für Kunden aus dem Umland attraktiv“, sagte sie.
Vorgaben für den Discounter
Laut Bebauungsplan wäre eine Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern für den Penny und 90 Quadratmetern für eine Bäckerei zulässig, erläuterte die Planerin. Rund herum ist eine Bepflanzung vorgesehen: Mindestens vier Bäume auf privaten Flächen und sechs zur Gliederung der Parkflächen. Zäune sind verboten, Hecken erlaubt. Auch zu Werbeschildern wird der Plan Vorgaben enthalten.
Die Pflanzen und Schilder lösten eine Diskussion im Gremium aus. Michael Koch (CDU) riet in Hinblick auf Baumkrankheiten: „Alles, was feuerbrandanfällig ist, sollte von der Pflanzliste weg.“ Er wollte außerdem wissen, was aus den Hecken und Bäumen wird, die momentan zwischen Kreisstraße und Auffangparkplatz stehen. Er fände es schade, wenn ein Teil der Gehölze wegkäme. Denn der Planentwurf sieht nur die teilweise Erhaltung vor.

Planerin Sabine Geerds warf ein: „Heute schirmt das den Parkplatz ab, aber der Nahversorger möchte vielleicht gesehen werden.“ Die Erhaltung sei zwar ökologisch sinnvoll, aber wirtschaftlich eher nicht.
Hauptamtsleiter Stefan Burger wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Teil der Gehölze an der Kurve nicht mehr zum Plangebiet gehören. Dort sei öffentlicher Grund. Alessandro Ribaudo (CDU) merkte noch an, dass zuviele Werbeflächen nicht schön wären. Weckbach erwiderte darauf: „Es wird schon bunt – es ist ein Discounter.“
Frage nach Verkaufsfläche
Ribaudo wunderte sich auch über die Einschränkung auf 800 Quadratmeter Verkaufsfläche, da der Edeka in Ludwigshafen größer ist. „Wäre ein größeres Angebot nicht besser?“ warf er ein. Weckbach erklärte, dass die Gemeinde mehr Fläche nicht genehmigt bekomme. Damals seien die 1200 Quadratmeter durchgerutscht. Das sei heute nicht mehr möglich.
Alwin Honstetter (CDU) fragte außerdem, warum das Gebäude nördlich geplant sei. Weckbach erläuterte, dass dies an einer Hauptwasserleitung der Bodenseewasserversorgung liege, die unter dem Grundstück verläuft und nur extrem aufwendig verlegt werden könnte.
Sorge wegen Lastwagenverkehr
Die Warenanlieferung machte den Räten große Sorge, da die Laster über den Parkplatz fahren müssen und keine Uhrzeiten festgelegt sind. „Anlieferungen am Tag erachte ich als ungeschickt, wenn Kunden auf dem Parkplatz sind“, merkte Uwe Specht (Freie Wähler) an. Die Planerinnen erklärten, dass rundherum Gewerbe liege und laut einer Expertin in Hinblick auf abends und nachts kein Emissionsgutachten notwendig sei.
Die Entscheidung zur Aufstellung des Bebauungsplans und der Offenlage fiel letztendlich einstimmig. Es sei möglich nachzujustieren, so Weckbach.
Und so geht es jetzt weiter: Behörden und Bürger haben während der Offenlage im Rathaus die Möglichkeit, sich zum Bebauungsplan zu äußern. Auf SÜDKURIER-Nachfrage erklärte Matthias Weckbach, das der Investor im kommenden Jahr bauen wolle: „Ich gehe davon aus, dass die Baumaßnahmen frühestens im Spätsommer beginnen.“ Der Auffangparkplatz wäre deshalb 2020 noch nutzbar.
Das Baugesetz und wie es mit den Parkplätzen am Orteingang weitergeht
- Paragraf 13a des Baugesetzbuchs: Dieses Gesetz regelt Bebauungspläne der Innenentwicklung. Die Pläne können bei Flächen von weniger als 20.000 Quadratmetern im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Der dritte Paragraf besagt unter anderem, es soll einem Bedarf „zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum oder zur Verwirklichung von Infrastrukturvorhaben in der Abwägung in angemessener Weise Rechnung getragen werden“.
- Fläche und Gebäude: Insgesamt umfasst die Fläche des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nahversorger Bodman“ rund 4935 Quadratmeter (0,49 Hektar). Dies teilt sich in 4190 für den Discounter, 725 in private Grünfläche und 20 Quadratmeter öffentliche Verkehrsfläche auf. Laut dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan darf der Discounter 800 Quadratmeter Verkaufsfläche haben und die Bäckerei 90 Quadratmeter.
- Zukunft der Parkplätze: Der Auffangparkplatz fällt weg, aber der Penny wird 69 Stellplätze haben. Diese sollen am Wochenende von Besuchern genutzt werden können. Außerdem stand bereits im Januar im Raum, dass der Weilerkapellen-Parkplatz erweitert werden könnte. Bürgermeister Matthias Weckbach erklärte auf SÜDKURIER-Nachfrage, dass für die Verlagerung der kompletten Infrastruktur von einem Parkplatz auf den anderen 360.000 Euro im Investitionsplan 2021 stehen: „Eine Erweiterung haben wir zunächst zurückgestellt.“ Mit Parkplatzmarkierungen soll der Parkplatz effektiver genutzt werden können. Für die Erweiterung solle noch 2019 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Untere Kapellenäcker II“ gefasst werden. Es solle auch Gespräche mit den Grundstückseigentümern geben. „Ein Umsetzungszeitpunkt steht noch nicht fest“, so Weckbach.