Rund 420 Zweitwohnungen gibt es laut Angaben der Gemeindeverwaltung in Bodman-Ludwigshafen. Sehr viel mehr sollen es auch nicht werden, so der Wunsch der Gemeinde. Als die Eigentümer des Aparthotels in der Ludwigshafener Hauptstraße beantragt haben, die Appartements als Teileigentum einzeln veräußern zu dürfen, befürchtete der Bauausschuss allerdings, dass damit Tür und Tor für neue Zweitwohnungen geöffnet werden könnten, und verweigerte sein Einvernehmen. Das war nicht rechtens, sagt nun das Stockacher Baurechtsamt.

Die übergeordnete Behörde hat der Gemeinde kurz vor der jüngsten Sitzung des Bauausschusses mitgeteilt, dass sie das Einvernehmen der Gemeinde ersetzen wird, erklärte Stefan Burger, Leiter Bauen und Ordnung in der Sitzung. Damit wäre der Weg frei für eine entsprechende Teilungserklärung, die den Einzelverkauf der Wohnungen ermöglicht.

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Baurechtsamt hält Entscheidung für nicht rechtens

Die Begründung der Gemeinde, dass mit einer Teilungserklärung eine Umwandlung in Zweitwohnungen möglich wäre, basiere lediglich auf einer Annahme. Auf dieser Basis das Einvernehmen nicht zu erteilen, sei nicht rechtens, so die Begründung des Baurechtsamts.

Im Gremium zeigte man sich über diese Einschätzung verärgert. „Wir befinden uns hier nicht im Bereich der Willkür, sondern wir haben eine andere Rechtsauffassung“, betonte Bürgermeister Christoph Stolz. Alessandro Ribaudo (CDU) sprach sich dafür aus, diese Entscheidung durch einen Anwalt für Baurecht prüfen zu lassen und wenn möglich Widerspruch dagegen einzulegen.

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Ausschuss kann keinen Beschluss fassen

Einen offiziellen Beschluss zu dem Sachverhalt konnte der Ausschuss nicht treffen, denn da die Entscheidung des Baurechtsamts erst kurze Zeit vor der Sitzung eingegangen war, konnte das Thema nicht mehr offiziell in die Tagesordnung für das Gremium aufgenommen werden. Bürgermeister Stolz erklärte jedoch, dass er das Stimmungsbild aus der Sitzung mitnehme, dass die Gemeinde ihren Widerspruch aufrechterhalten solle und Möglichkeiten für das weitere Vorgehen prüfen wolle.