Jetzt steht es endgültig fest: Baden ist in Bodman im Uferpark ab sofort an den Wochenenden sowie Feiertagen zwischen 10 und 17 Uhr verboten. In Ludwigshafen gilt das Verbot in den Uferanlagen täglich zwischen 10 und 17 Uhr. Nur der Waschplatz ist als öffentlicher Seezugang, der nicht zum Park gehört, ausgenommen. Mit diesem Beschluss hat der Gemeinderat in einer zweiten Runde die polizeiliche Umweltschutz-Verordnung von Bodman-Ludwigshafen vollständig überarbeitet.

Hauptamtsleiter Stefan Burger fasste zunächst die bereits gemachten Änderungen zusammen. Die Verwaltung hatte inzwischen mehrere Rückmeldungen und Einwände der Einwohner erhalten. Eine Stellungnahme warf auf das Thema Gemeingebrauch auf und dass dieser dann eingeschränkt wäre, wenn man Stand-Up-Paddles (SUP) nur an bestimmten Stellen einwassern dürfte. Der Einwohner kritisierte, dass die Bürger „pauschal vom See und dessen Nutzung verdrängt und ausgeschlossen“ würden.

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Unterschiede bei Wasser und Ufer

Bürgermeister Matthias Weckbach erklärte, was Gemeingebrauch bedeutet: Zum Beispiel dürfe jeder auf öffentlichen Straßen fahren. Beim See sei es so, dass die Gemeinde auf dem Wasser nichts regeln dürfe, aber am Ufer auf dem Land schon. Die Bodenseeschifffahrtsverordnung regle Dinge wie Abstände, die im Bereich von Häfen einzuhalten sind.

Die Sitzungsvorlage führte verschiedene Paragrafen auf und stellte dar, dass es für das Ufer keine klare Beschreibung gebe, was zum Gemeingebrauch gehöre. Weckbach merkte schließlich noch an: „Nicht was wir störend finden, ist die Maßgabe, sondern was mit einem Bereich beabsichtigt ist.“

Alternativ-Vorschlag passte für alle

Die zurückliegende Debatte, Reaktionen der Einwohner und Erklärungen der Verwaltung liefen in der Sitzung auf neue Vorschläge für Änderungen der Entscheidung zu Badezeiten aus der Sitzung im Februar hinaus. Die erste Alternative komme dem Besprochenen am nächsten, sagte Alessandro Ribaudo (CDU). Im Gegensatz zur Februar-Sitzung gab nahezu keine Diskussion um das Thema, sondern Schweigen, das die Zustimmung zeigte. Es fiel lediglich noch der Hinweis, dass die vorhandenen Schilder an den Uferanlagen darauf ausgerichtet seien, den Besuchern freundlich und positiv die Regeln klarzumachen. Ribaudo bemerkte dazu: „Das hat nicht funktioniert.“ Es müsse deutlicher werden.

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Weitere Regelungen

Neben den Zeitfenstern, in denen das Baden in den öffentlichen Uferanlagen erlaubt ist, regelt die Verordnung der Gemeinde auch das Thema Lagern detaillierter: Es ist verboten außerhalb bestimmter Bereiche zum Sonnenbaden, Baden oder Ähnlichem mit Klappstühlen, Liegen, Luftmatratzen, Luftbetten oder Ähnliches zu lagern. Nur auf gekennzeichneten Flächen bei den Spielplätzen dürfen Personen, die Kinder begleiten, zum Beispiel Decken ausbreiten.

Bei SUPs, Surfbrettern und Schlauchbooten gilt nun: Es gibt keine Einschränkungen an Werktagen, aber an Samstagen, Sonn- und Feiertagen dürfen sie zwischen 10 bis 17 Uhr nicht ins Wasser gebracht werden, sondern nur außerhalb dieser Zeiten. Sie dürfen außerdem nicht in den Uferanlagen oder auf öffentlichen Straßen für den Gebrauch vorbereitet werden.

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